Zeitarbeit Vertragsänderung

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Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der AN acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das bedeutet, dass zwar in Ausnahmefällen bis zu 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden kann aber danach weniger Stunden gearbeitet werden müssen um wieder auf die 48 Wochenstunden die durchschnittlich nicht überschritten werden dürfen, zu kommen. Wie soll das mit dauerhaft 60 Stunden/Woche funktionieren?

Mehr als 60 Wochenstunden sind nicht erlaubt. Diese 60 Stunden sind schon das absolute Maximum. Verträge die über eine regelmäßige Arbeitszeit in dieser Höhe abgeschlossen werden sehe ich als gesetzeswidrig an.

Wenn die Entleihfirma so viel Arbeit hat, dass normale Arbeitszeiten (mit evtl. einigen Überstunden) nicht ausreichen, sollen sie mehr Leute einstellen. Man will hier m.E. nach die AN bis zur körperlichen und seelischen Erschöpfung "ausnehmen" und dann werden sie wohl, wenn sie nicht mehr können und evtl. krank werden, gegen "frische" ausgetauscht.

Ich halte diese Praktiken sowohl vom Entleiher als auch vom Verleiher auf dem Rücken der AN für Ausbeutung und zudem illegal. Würde ich diese Firmen kennen, würde ich sie dem Gewerbeaufsichtsamt melden und die Verträge über solche Stundenzahlen noch zur Ansicht schicken.

In Deutschland sind dauerhaft Arbeitszeiten nur bis maximal 48 Stunden pro Woche zulässig. Abgesehen davon kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ohne deine Zustimmung erhöhen.

Er kann allerdings bei betrieblicher Erfordernis Überstunden bis zum gesetzlich maximal erlaubten Wert von 48 Stunden pro Woche anordnen. Auch Samstagsarbeit kann der Arbeitgeber anordnen. Der Samstag ist nach wie vor normaler Werktag.

60 Stunden sind in der Woche zwar machbar und liegen für diese eine Woche auch im Bereich der Gesetzgebung, allerdings an der obersten Kante.

Lt Gesetz darf die durchschnittliche Werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.

Da sind also 12 Stunden irgendwie zuviel.

Ausserdem gilt der gemeinsam vereinbarte Vertrag.

Und nächste Woche sollten es sogar 67 Stunden betragen mir wurde nur gesagt das die Kundenfirma sehr viele Aufträge hat und das ich mich nach denen zu richten habe was die sagen Arbeitszeit wahre normal von 6-15 Uhr und jetzt auf einmal von 6-17 uhr und das von montags bis Samstag

Zu einem Vertrag gehören immer zwei Parteien. Es kann dich doch niemand zwingen, diesen neuen Vertrag zu unterschreiben.

Wenn du nicht zustimmst, kann der Arbeitgeber dir höchstens kündigen. Das würde KEINE Sanktion der Arbeitsagentur auslösen.