Zeitarbeit und Abfindung?

6 Antworten

Das kommt auf die Dauer des Arbeitsvertrages an, nicht unbedingt auf den Inhalt. Viele Zeitarbeitsfirmen nehmen es sich einfach heraus, entweder Klauseln einzufügen, die sittenwiedrich sind, oder ganze Passagen weglassen. Aber dafür gibt es dann das BGB und die Anwälte. Bevor man gleich mit einem Anwalt droht, sollte man sich vorher erkundigen.

Wirst du betriebsbedingt gekündigt steht dir nach §1a KSchG eine Abfindung zu. Viele Firmen verzichten aber auf einen Grund in der Kündigung. Wenn keiner drin steht erfragen. An Kündigungen sind in Deutschland hohe Voraussetzungen gebunden, wenn du dir nichts zu schulden hast kommen (verhaltensbedingte Kündigung) lassen und dlsu in der Lage bist, die Arbeit zu machen (also auch keine personenbedingte Kündigung) bleibt eigentlich nur noch die betriebsbedingte. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit stehen dir 0,5 Bruttogehälter zu.

Sag dann einfach, dass du im Zweifelsfalle zum Arbeitsgericht gehst, schon wird man sich irgendwie einigen können. Vor Gericht wird es sonst für den AG noch teurer. Und lass dich nicht auf einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung ein. Gut möglich, dass du von der Agentur eine Sperre bekommst.

Und beeile dich mit dem Klagen (falls nbötig). Laut KSchG hast du nach einer Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Klage vorm Arbeitsgericht einzureichen.

Ein Recht auf eine Abfindung gibt es generell nicht - lediglich im Rahmen eines Verfahrens nach dem KSchG kann das Gericht eine Abfindung zusprechen oder es ist vereinbart in irgendeiner Form

Es gibt nur wenige Fälle, wo ein Anspruch auf Abfindung besteht (http://www.abfindunginfo.de/anspruch-auf-abfindung.html). Oft wird sie erst im Fall einer Klage gegen die Kündigung erwirkt. Die Chancen sind meist nicht schlecht, weil Arbeitgeber bei Kündigungen häufig Fehler machen in der Hoffnung, dass sich sowieso keiner dagegen wehrt.

Eine Abfindung gibt es meist als Ergebnis einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage.

Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht.