Zeitarbeit Kündigung wegen Nichteinsatz, Kündigungsrücknahme mit Minusstunden

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  1. Eine Rücknahme einer Kündigung ist grundsätzlich nicht möglich - das kann nur durch neuen Vertrag geheilt werden, was die ZAF da macht ist unzulässig und Sozialbetrug. Du müsstest ein Arbeitslosengeld zurück zahlen und nachträglich auch die Krankenversicherung tragen.

  2. Aufgrund der Regelungen in § 11 Abs.4 Satz 2 AÜG i.V.m. § 615 BGB können faktisch keine Minusstunden für Zeiten ohne Einsatz auflaufen. Hier wird die Lohnfortzahlung bei Annahmeverzug festgeschrieben und es darf davon nicht abgewichen werden - man ist also so zu behandeln als wäre man ganz normal arbeiten gewesen. Ein Nacharbeiten wäre damit auch unzulässig, da du nicht zur Nachleistung verpflichtet bist

Dein altes Arbeitsverhältnis besteht also nicht fort, sondern es wurde ein neues begründet und damit sind alle Sachen aus dem alten auch damit passe.

Leistungen habe ich keine bezogen und beantragt für den besagten zeitraum weil mir keine zustehen, Meine Krankenkassenbeiträge zahle ich schon seit einiger Zeit selber! Aber danke für diese Vertraglichen Informationen, das hat mir schon weitergeholfen die Sache zu beurtelen!

Hattest Du einen befristeten Arbeitsvertrag mit Kündigungsklausel? Wenn ja, hat die Firma die Kündigung zurückgezogen, weil sie Dich sonst nur noch unbefristet oder mit einer Sachgrundbefristung hätte einstellen können.

Wenn die Kündigung aufgehoben wurde und Du deshalb nicht arbeitslos sondern noch im Arbeitsverhältnis warst, kann die Firma Dir jetzt keine Minusstunden auf ein Zeitkonto buchen. Die ZAF hat Dir ja keine Arbeit gegeben, obwohl Du arbeiten wolltest. Sie befand sich daher nach § 615 BGB im Annahmeverzug. Dann muss sie Dich für diese Zeit bezahlen als ob Du gearbeitet hättest. Eine Nachleistung (einarbeiten dieser Stunden, bzw. Minusstunden buchen) kann sie nicht verlangen.

Ne also mein Vertrag war/ ist unbefristet dort. Eine besondere Kündigunsklausel gibt es nicht, und das hätte ich dann auch so nicht unterschrieben! Die Kündigung geschah noch innerhalb der Probezeit. Ich finde es auch reichlich unfair mich nun nacharbeiten lassen was die dort verbockt haben.

@Trabesti

Ist die Probezeit denn jetzt vorbei? Hast Du einen neuen Vertrag unterschrieben oder habt Ihr die Kündigung in den Müll geworfen? Auf jeden Fall kann man Dir keine Minusstunden berechnen, wenn Du von der Firma keine Arbeit bekommen hast (s. § 615 BGB) obwohl Du arbeiten wolltest

@Hexle2

Nein sie ist noch nicht vorbei und die Kündigung habe ich selbstverständlich abgeheftet! So einen Fehler würde ich nicht machen!

@Trabesti

Dann rede noch mal mit der Firma. Wenn Du jetzt doch nicht gekündigt warst, sollen sie Dir die Zeit der Nichtbeschäftigung auch ohne Minusstundenberechnung bezahlen. Es war ja nicht Dein Fehler und Deine Entscheidung. Jetzt will die ZAF mit Dir Geld verdienen, also sollen sie Dich auch bezahlen

Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens.

mit der einwöchigen Kündigungsfrist laut Vertrag. Diese lief auch ab und ich war insgesammt 17 Tage ohne Arbeit, wovon 10 Tage nach ende der Kündigungsfrist verliefen und ich offiziel wieder abeitslos war.

Das ist ein bisschen durcheinander, was meinst Du genau?

Du wurdest gekündigt mit einer Frist von 1 Woche, in dieser Woche könnten theoretisch Minusstunden anfallen.

Nach dieser Woche bist Du arbeitslos und hast Dich hoffentlich arbeitsuchend gemeldet und ab da können keine Minusstunden anfallen, da du ja nicht mehr angestellt bist/warst.

Ich habe zum Monatsanfang die Kündigung bekommen mit der einwöchigen Kündigungsfrist weil es keinen Auftrag mehr für mich gab in dem Leihbetrieb. D.h. ich saß nach erhalt der Kündigung, bis zum rechtskräftigen ende der Kündigungsfrist bezahlt zuhause. Nein, arbeitssuchend habe ich mich nicht gemeldet. Die A.argentur war mir noch nie eine Hilfe bei soetwas und Sozialgelder stehen mir so schnell nicht zu da ich vermögend bin.

@Trabesti

Ich finde die Vorgehensweise auf jeden Fall mehr als fragwürdig und würde mich da beim Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.

@johnnymcmuff

Daran dachte ich auch schon, ich wollte mich nur im Vorfeld informieren um zu wissen ob es im Zweifelsfall sinn macht dagegen anzugehen...

Wenn du eine feste Vereinbarung über ein bestimmtes Stundenkontingent hast, ist die Firma verpflichtet, dich auch zu beschäftigen. Wenn sie das nicht tut ist sie im Annahmeverzug und muss dir diese Zeit trotzdem bezahlen. Viele Firmen unterlaufen das aber. Ich würd dir raten noch in diesem Monat in die Gewerkschaft einzutreten.

Du hast doch ne schriftliche Kündigung? Die ist bindend! Eine Rückgängigmachung der Kündigung nach einigen Tagen und ein Wiedereintritt sollte vertraglich festgemacht werden. Das Anrechnen der vergangenen Tage ist rechtlich nicht durchsetzbar. Drohe doch mal mit Anwalt und Arbeitsgericht.

Ja, es ist soweit alles schriftlich festgehalten mit der Kündigungsaufhebung. gleich drohen ist nicht meine Natur eigentlich. Versuche eigentlich immer alles im guten zu regeln.

@Trabesti

Ja, es ist soweit alles schriftlich festgehalten mit der Kündigungsaufhebung.

Das ist doch Mist, die Kündigung wurde geschrieben, die Frist war auch schon vorbei, also muss auch ein neuer Vertrag gemacht werden. So sehe ich das. Und mit Minusstunden kann ein Arbeitsverhältnis nicht beginnen.

@johnnymcmuff

Die Kündigung wurde mit der Aufhebung hinfällig und der alte Vertrag trat damit wieder in Kraft. So eine Vorgehensweise bin ich auch nicht gewohnt bisher. Aber irgendwann ist ja für alles das erste mal!

@Trabesti

Ist aber schon dreist, die Kündigung aufzuheben und dem Arbeitnehmer nun Minusstunden anzurechnen!