Zeitarbeit / Urlaubsgeld
IGZ Tarifvertrag
Frage: Hat der Geschäftsführer das Recht die Auszahlung des Urlaubsgeldes um einen Monat nach hinten zu verschieben? Also anstatt mit der Abrechnung des Monats Juni wird das Urlaubsgeld erst mit der Abrechnung des Monats Juli ausgezahlt.
Frage: Muss ich der Abrechnung des Monats Juni, welche kein Urlaubsgeld beinhaltet innerhalb eines Moants nach Erhalt schriftlich widersprechen, da ich sonst laut §10 des Tarifvertarges (Ausschlussfrist) ja quasi ihre Richtigkeit anerkenne und dann keine Handhabe mehr habe falls das Geld auch mit der Abrechnung des Monats Juli nicht ausgezahlt wird.
3 Antworten
Erstens ist der Arbeitgeber überhaupt nicht dazu verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen, und zweitens kann er ihn zahlen wann er will! Es gibt auch Betriebe, die einmal im Jahr das gesamte Urlaubsgeld zahlen, und nicht wochenweise, je nach dem, wie der Urlaub fällt!
Laut Tarifvertrag habe ich einen Anspruch auf 150€ Urlaubsgeld, somit würde ich behaupten das mein Arbeitgeber schon verpflichtet ist zu bezahlen.
Gut, wenn es tariflich geregelt ist, steht es dir zu! Es kommt eben jetzt darauf an, wann Du welchen Monatslohn ausgezahlt bekommst, d.h. wenn Du dein Juni-Gehalt beispielsweise am 15. Juli bekommst, und Du im Juni Urlaub hattest, dann bekommst Du das Urlaubsgeld auch erst im Juli, weil Du im Juli ja das Gehalt von Juni beziehst! Ich hoffe, das ist verständlich;)
Hallo, ich selber arbeite in einem Zeitarbeitsunternehmen und bin deshalb sehr vertraut mit dieser Materie. Anspruch auf Urlaubsgeld hast du, sofern du länger als 6 Monate im Betrieb tätig bist. Das Urlaubsgeld muss dir mit dem Junilohn ausgezahlt werden. Das ist im iGZ-Tarifvertrag unter §6 Jahressonderzahlungen so geregelt. Eine spätere Auszahlung verstößt gegen den Tarifvertrag.
Was genau heißt du arbeitest in einem Zeitarbeitsunternehmen? Bist du als Leiharbeiter angestellt, bist du dort Disponent etc..
Ich mach meine Ausbildung in einem Zeitarbeitsunternehmen
Wenn du es schriftlich hast,dass der Geschäftsführer die Auszahlung im Juli vornimmt brauchst du nichts zu machen. Sollte dies nicht der Fall sein(sondern nur mündliche Zusage) dann schriftlich widersprechen.
Dieser Meinung bin ich auch, habe bisher aber nur eine mündliche Zusage.
Wenn es durch einen Tarifvertrag geregelt ist muss der Arbeitgeber bezahlen.