Zeitarbeit = Menschenhandel?
Hallo
heute mal ein ernstes Thema - Zeitarbeit!!
Es ist so in meiner Firma sind derzeit 4 Leiharbeiter beschäftigt, drei davon sind nicht zu gebrauchen (die Motivation eines Leiharbeiters eben) aber einer ist Pünktlich, Zuverlässig und macht seine Arbeit nach bester Kraft und Fähigkeit!
Diesen einen würden wir gerne übernehmen... dies macht die Leiharbeitsfirma aber mit ihren Vertragsbedingungen nicht möglich!!!
Im Vertag zwischen Leiharbeitsfirma und uns steht geschrieben:
"Der Zeitarbeiter darf nicht vor Ablauf von 6 Monaten außerhalb des Betriebes oder einer Zahlung von 5000 Euro von diesem einen Arbeitsvertrag erhalten"
Meine Frage an euch:
Kann das rechtens sein?
Einen eindeutigeren Menschenhandel kann es doch nicht geben...
Mint
3 Antworten
Tach,
da muss man sich bei den Deppen der SPD und bei den Gewerkschaften bedanken.
Die komische Nepperklausel lässt sich leicht umgehen, indem der Leiharbeiter zwischen dem Arbeitsverhältnis bei der Leihbude und dem neuen Arbeitsverhältnis irgentwas Anderes mache, z.B. einen Monat bei ner anderen Firma tätig wird. - das sollte sich doch steuern lassen.
Es gubt mehrere Gerichtsurteile, die der Leihbude die komische Provision NICHT zugestehen.
Wenn irgendwas anderes dazwischen ist, z.B. ein kurzes Arbeitsverhältnis bei ner anderen Firma, hat die Leihbude den Kontakt zum Arbeitsverhältnis nicht mahr DIREKT hergestellt.
Pro Forma schaltet die Firma dann noch ne kleine Stellenanzeige, auf die sich der gewünschte neue Mitarbeiter dann - auch Pro Forma - bewirbt.
Es stellt sich auch weiterhin die Frage, wie denn die Leihbude kontrollieren will, wen die Firma denn eingestellt hat.
Dann müsste die Leizhbude ja verlangen, dass Personaldaten an die ZAF weitergeleitet werden
Wäre ich Chef in dem Unternehmen, hätt DIE Leihbude den letzten Mitarbeiter "geliefert".
Das Procedere der Leihbuden deckt das Geschwafel bezügl. Übernahme in Festanstellungen, Klebeeffekt usw als Scheinargument und Lüge auf.
Durch solche Provisionen werden absichtlich Übernahmen verhindert.
Das ist auch klar, wenn man bedenkt, dass jeder feste Arbeitsplatz ein Auftrag weniger für die Leihbuden ist.
Googeln hilft.
an sonsten stöber dich mal durch die Antworten von stelari und Kleintier.
Hallo Mintbeerycrunch,
schau mal hier: http://www.handwerksblatt.de/handwerk/keine-provision-fuer-uebernommenen-leiharbeiter-13985.html
Und das hier könnte Deinem (hoffentlich) neuen Mitarbeiter interessieren: http://www.noz.de/lokales/70361799/osnabrueck-leiharbeiter-siegt-vor-arbeitsgericht
Vielleicht kann er noch ein paar Euros herausholen.
Bist Du der Firmeninhaber?
Wenn ja, dürfte für Dich das hier interessant sein http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitnehmerueberlassung-zeitarbeit-leiharbeit-aktuelle-uebersicht_044243.html unter Punkt "Risiken für Entleiher"
Wäre blöd wenn auf einmal eine Kostenlawine auf Dich zukommt, insbesondere da die DGB-Zeitarbeit-Tarifverträge in Frage gestellt werden. Was passieren kann, sehen wir ja aktuell im CGZP-Fall.
Hallo,
wurde denn schon ein Gespräch mit der ZAF geführt? Vielleicht gehen sie ja einen Kompromiss ein und lassen den Mitarbeiter vor Ablauf der geforderten 6 Monate schon zu euch wechseln. Wie Meinereiner schreibt, wird sich dein Unternehmen bei späteren Aufträgen überlegen, wo er seine Leiharbeiter bestellt und sicher nicht mehr auf diese ZAF zurück greifen. Also ist der ZAF auch nicht damit geholfen. Arbeitet dein Unternehmen denn ausschließlich mit dieser ZAF zusammen?
Naja nochmal werden wir uns nicht an diese wenden soviel ist klar!!!
Ja es gab schon Gespräche, sie gehen keinen Schritt vorwärts, wollen wohl ihren einen guten nicht hergeben, das konnte man ganz deutlich spüren!
Leider stellen sich da viele stur! Ich kann es nicht verstehen - so hätte doch jeder was davon! Ihr, der Mitarbeiter und die ZAF einen zufriedenen Kunden. Von welcher Region kommst du?
Eine Zeitarbeitsfirma ist vor allem auch eine Arbeitsvermittlung.
Lässt man sich einen Arbeiter vermitteln, dann kostet diese Dienstleistung Geld, das machen die nicht umsonst, können die gar nicht, sonst machen die pleite.
Entweder man wartet, bis der für diese Firma genug Gewinn eingefahren hat, dass auch die erforderliche Vermittlungsgebühr erreicht wird, man bezahlt quasi die Vermittlung auf Raten, oder jedoch, man zahlt gleich.
Menschenhandel ist was anderes. Das bedeutet, jemanden als Sklaven gegen seinen Willen zu verkaufen. Das wäre hier in Sachen Sichtweise etwas übertrieben. Der Arbeitnehmer will ja schließlich vermittelt werden.
Er kann aber nicht an uns vermittelt werden... das ist doch das Problem!!
Wir sind nicht bereit ihn der Zeitarbeitsfirma abzukaufen!!
Könntest du mir bitte Urteile diesbezüglich nennen, oder verweise auf Websites?
Vielen dank schon mal für die Antwort!