Zeitarbeit - Vermittlung auch in andere Bundesländer?

4 Antworten

Solche Vereinbarungen werden im Arbeitsvertrag geregelt. Deshalb sollte man sich diesen in Ruhe durchlesen und mind. 1 Nacht darüber schlafen, bevor man ihn unterschreibt - egal ob Zeitarbeit oder Direkteinstellung bei einem Unternehmen.

Es gibt Tarifverträge und in die sind selten Arbeitnehmer-freundlich. Darin ist dann geregelt, dass man dich auch bundesweit einsetzen darf. Kleiner Trost: Die Fahrkosten und ggf. Übernachtung muss die Firma übernehmen, zumindest in der Theorie.

Das hat nichts mit Tarifverträgen zu tun. Die regeln nur Löhne u.ä., aber nicht wo ein Mitarbeiter eingesetzt wird. Das regeln Mitarbeiter und Chef gemeinsam im Arbeitsvertrag.

Wenn du diese Vereinbarung unterschrieben hast, ja.,

Man kann es nämlich gleich bei Einstellung bei der ZAF ablehnen bzw. sagen, das man in der Nähe bleiben will.Oder den Umkreis angeben.

Hängt von Deinem Vertrag ab. In der Regel geht das.