Zeichnung für Bauvoranfrage

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch eine Bauvoranfrage besteht ja nicht nur aus einem Katasterauszug. Zumindest gehören Skizzen dazu mit den wichtigsten Maßen.

Danke!

In den meisten Bundesländern dürfen Bauanträge und Bauvoranfragen nur von "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern" zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.

Und auf Bauvorbescheide kann man sich nicht berufen, wenn der Bauantrag von der Bauvoranfrage abweicht, denn ein Bauvorbescheid ist rechtlich immer ein "vorab geprüften Teil " der Baugenehmigung.