Zahnspange und Arbeitslosengeld 2?

4 Antworten

Eine Zahnspange ist Kassenleistung! Vorausgesetzt, sie ist wirklich notwendig (KIG 3, 4 und 5) und nicht aus ästhetischen Gründen.. Oder wenn du volljährig bist...

Als ALG 2 - Bezieher/in solltest Du unter die sog. Härtfallregelung fallen - d.b., daß die Krankenkasse den sog. doppelten Festzuschuß zahlt.

Inwieweit dies bei Zahnspangen zutrifft, weiß ich leider nicht.

Du solltest dem behandelnden Zahnarzt vom ALG 2 erzählen. Er sollte sich damit auskennen, was die KK zahlt und was nicht.

Falls Du noch minderjährig bist, mußt Du natürlich auch Deine Eltern mit "ins Boot" holen.

Die Versicherung übernimmt häufig (teils einen Großteil) der / an Kosten, solltest du es trotzdem noch nicht zahlen können, weiß ich nicht weiter, sorry :/

Wie alt bist du denn?