Zahnspange als Erwachsener, zahlt AOK wenigstens etwas?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur, wenn die kieferorthopädische Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Danach nur, wenn wesentliche kieferchirzurgische Maßnahmen erforderlich sind: z.B. nach Unfall oder Krebserkrankung

Absatz2:

Gruß

RHW

§ 28 Absatz 2 SGB V: bundesrecht.juris.de/sgb5/_28.html

Danke für den Stern!

Da die Behandlung bereicht läuft, bringt dir eine Zusatzversicherung hier nichts mehr. Ein brennendes Haus wird leider nicht versichert. Außerdem hättest du in den meisten Fällen Wartezeiten von 8 Monaten.

das mit der zahnspange steht ja noch gar nicht fest

ach und gibt es vielleicht zusatzversicherungen damit die Kosten übernommen werden , und ich bin schon 20 jahre alt :) also über 18

ich glaube das geht nich darum wie alt sondern wie groß der abstand zwischen den oberen und unteren Zähnen ist.

der alter spielt bei den Kosten eine rolle ob die kasse es übernimmt oder nicht, und die behandlung dauert im erwachsenenalter länger