Zahnarztrechnung, erst Geschenk nach zweieinhalb Jahren plötzlich doch Rechnung, geht das?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Zahnarzt eine e-mail schreiben 50%
Zum Rechtsanwalt gehen 50%
Rechnung ignorieren 0%

4 Antworten

Habt ihr einen Behandlungsvertrag unterschrieben damals oder einen Kostenvoranschlag bekommen? Sollte das "geschenkte" Implantat dort nirgends auftauchen, braucht ihr es auch nicht bezahlen. Es muss ja eine Grundlage für die Rechnungsstellung geben, also einen Kostenvoranschlag.


Ich finde das sehr seltsam und unseriös, was du da schreibst. So ein Verhalten von einem Zahnarzt wirkt auf mich fast schon kriminell. Du könntest in Richtung Schmerzensgeld denken für die Folgeprobleme seiner Behandlung, falls der Gutachter dies unterstützt.

Insofern kann ich hier nicht abstimmen. Es müsste klar sein, welche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde vor  Behandlungsbeginn.


Ärztliche Honorarforderungen können erst nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Honoraranspruch entstanden ist. Also in deinem Fall leider Ende 2016. Du musst vor Gericht klären und hoffen, dass dein Zeuge - der Freund - als Zeuge zugelassen wird. Du kannst aber auch erst mal selber einen Schriftsatz erstellen und ihm klar sagen, dass du Zeugen dafür hast, in der Praxis mehrfach nachgefragt zu haben, ob alle Rg bezahlt sind. Besser wäre es natürlich, du kannst gleich reinschreiben, dass du dir rechtsanwaltlichen Beistand holst, wenn er sein Geschenk nach drei Jahren wieder zurück haben will. Diese Drohung funktioniert nur, wenn du das dann wirklich machst. Du könntest von vornherein ein Schreiben über einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, aber das kostet. Ob sich das lohnt?


Zahnarzt eine e-mail schreiben

Am besten in Kontakt mit dem Zahnarzt aufnehmen.

Zum Rechtsanwalt gehen

Was sagte denn der Gutachter?

Wenn es Pfusch war, einen Anwalt einschalten. Alles andere bringt nichts.

Stimmt, wenn der Gutachter sowieso Pfusch feststellt, sowieso Anwalt - bzw. sich beraten lassen. Dann kann man alles gleich mitnehmen, so von wegen Geschenk und so.....