Zahnarzt Termin abgesagt trotzdem Gebühr rechtens?

8 Antworten

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Du hast nichts falsch gemacht und kannst die Rechnung einfach ignorieren. 

Für 25 € bemüht keiner einen Anwalt. Selbst wenn es soweit kommen sollte, wirst du keine Schwierigkeiten haben, denn du hast telef. abgesagt und weißt hoffentlich, welche Mitarbeiterin deinen Anruf am Mo Morgen entgegen genommen hat.

Nicht zuletzt bleibt dir noch die Bewertung der Zahnarztpraxis im Netz. 

FZ

Ich würde mich mit der Praxis nochmal in Verbindung setzen und die Sachlage nochmal genau erklären. Möglicherweise ist das auch nur ein Kommunikationsproblem zwischen den Praxisangestellten und Informationen wurden nicht detailliert genug weitergegeben.

Mein Zahnarzt hat z.b. auch eine derartige Regelung, allerdings greift dir nur dann, wenn man gar nicht absagt, sondern einfach nicht erscheint.

Es ist mitunter schwierig einzuschätzen, was nun falsch oder richtig ist.

Schlussendlich hat die Praxis im Zweifelsfall natürlich Verdiensteinbußen, durch Absagen - insbesondere wenn's sich um Termine ganz früh am Morgen handelt (8 Uhr - da wärst du wohl auch der erste Patient des Tages gewesen), weil da natürlich auch selten schon zufällig jemand sitzt, der spontan gekommen ist und den man stattdessen drannehmen kann. Andererseits warst du bemüht den Termin abzusagen und hattest keine andere Möglichkeit.

Wenn's sich nicht anders klären lässt,  würde ich die 25 Euro zähneknirschend zahlen und mich mal nach nem neuen Zahnarzt umsehen.

Ansonsten würde ich beim nächsten Mal gar nicht erst nen Termin machen, wenn's um akute Zahnschmerzen geht, denn bei akuten Schmerzen kommt man auch ohne Termin dran (muss dann halt ein bisschen warten) oder aber, trotz der Notfallbehandlung zwischendrin, dann den vereinbarten Termin einfach trotzdem wahrnehmen.

Wie bitte?????? Unglaublich dreist!!!! Ich würde folgendes machen. Zahl es unter Vorbehalt und melde es der Ärztekammer. Du lässt dir wieder einen Termin geben. Wenn Sie sich aber um 5Minuten verspäten, dann geh zum Tresen und sag, du hast nun keine Zeit mehr und wirst diese verlorene Zeit mit 25 Euro in Rechnung stellen. Dazu würde ich richtig laut werden, dass alle anderen Patienten das mitbekommen. Ich musste noch nie etwas zahlen und habe Termine sogar schon völlig vergessen. Ich warte allerdings auch immer so 20 bis 30 Minuten länger auf den Termin.

Nach näherem Überlegen würde ich nix zahlen!!! Oder welches Gesetz untetstützt das? Steht das irgendwo und haben die dich darauf VORHER hingewiesen???? 

Der ZahnÄrztekammer

Ich musste auch noch nie was zahlen. Selbst wenn es nur 15 min. davor ist. Bei einer Privatpraxis kann man es verstehen sonst nichts.

Sie konnten den Termin nicht mehr anderweitig vergeben, bei der massen kurzer Absage. Die Gebühren sind also erstmal gerechtfertigt.

Aber du hattest ja auch keine Chance anders Abzusagen, bei einem Termin von Freitag auf Montag.

Normalerweise verzichten sie dann auf die Gebühren. 

Aber: Wenn du in letzter Zeit schön öfter mal bei dem Arzt den Termin abgesagt hast, kann es sein, das sie ihnen gereicht hat.

Ruf da an und klär das.

Gebühr ja oder nein. Jeder Zahnarzt handhabt es anders. Egal ob man den Termin anderweitig besetzen kann. Ein Kassenzahnarzt muss damit leben. Bei einem Privaten kann man es verstehen. 2. Nur weil man öfter Termine absagt berechtigt dies keine Weise Gebühren zu verlangen. Der Patient hat das Recht Termine abzusagen wann und wie oft er will.

@herzilein35

Auch ein Kassenarzt muss nicht damit leben.

Häufig haben Ärzte staffeln, 2 Wochen vorher absagen 3 Tage Vorher Absagen am Tag absagen, gar nicht absagen. 

Aber die meisten Ärzte drücken bei einmaligen Vorfällen ein Auge zu und fordern erst, wenn das öfter vorkommt oder wenn eine große Vorbereitung, z.b. OP nötig war.

Hier ist ein Termin von Freitag zu Montag vergeben worden und ist somit gar nicht rechtzeitig absagbar, das hätte eigentlich dazu führen müssen, keine Gebühren zu nehmen.

Daher geh ich davon aus, das der Patient schon öfter mal Termin hat sausen lassen und jetzt die Rechnung dafür bekommt.

Termine habe ich nicht öfter Sausen lassen! Daher verstehe ich es nicht ., zudem ist es laut Urteil nicht gerechtfertigt habe mich schon erkundigt ...
Das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0566/11) entschied, dass einem Arzt auch bei kurzfristiger Stornierung des vereinbarten Termins kein Zahlungsanspruch gegen den Patienten zusteht

Ja war zu kurzfristig. Ich würde trotzdem mal mit dem Zahnarzt sprechen. Es war ja nicht unbedingt deine Schuld