Zahn ausgeschlagen auf Fest

2 Antworten

robe53 hatt eigentlich schon alles, was ich schreiben wollte, gesagt!

Um ganz sicher zu gehen, würde ich an Deiner Stelle die Krankenkasse um Auskunft bitten, wie das geregelt wird. Dann wissen die gleich, dass nicht Du der Schuldige bist!

Wenn das - wie ich Deiner Schilderung entnehme - nicht vorsätzlich beabsichtigt war, sondern aus Übermut, tritt die Haftpflichtversicherung hierfür ein. In der Praxis läuft das aber so, dass erst einemal die Krankenversicherung für die Heilbehandlungsmassnahmen eintritt und dann prüft, ob ein Regress beim Verursacher möglich ist. Dann kommt die PHV ins Spiel.