(Zahn)-Arztkosten als WK absetzen?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit (Zahn)-Arztkosten als außergewöhnliche Belastung bzw. WK geltend gemacht werden können?
Besonders interessieren würde mich dies z.B. für Narkosen, die voll selbst bezahlt werden mussten, Krankentransport, Praxis- bzw. Krankenhausgebühr usw.
3 Antworten

Bei außergewöhnlichen Belastungen muß man eine sogenannte zumutbare Belastung selber tragen. Die steht im EStG §33(3) - das wären bei dir 6% des Gesamtbetrages der Einkünbfte... also wesentlich mehr als 600€ :-((
Allerdings kannst du es ruhig mal alles einreichen, auch Praxisgebühren, Fahrtkosten(0,30€ pro gefahrenem km) zum Arzt etc... und dann teilt dir das FA auf jeden Fall deine zumutbare Eigenbelastung mit und du hast einen Anhaltspunkt für die Zukunft.
Wenn du siehst, du bist deutlich drunter, brauchst du garnichts einreichen, wenn du aber drüberkommst, dann lohnt es sich wirklich alles zu sammeln und aufzulisten, denn alles was über deiner z.Bel. ist, wird dir erstattet!

Vielen Dank für deine Antwort (und natürlich auch für die der anderen). Meine zumutbare Belastung ist ca. dreimal so hoch wie meine Aufwendungen und daher wird das leider (noch) nichts mit Arztkosten absetzen.

Als Werbungskosten nicht, es sei denn die Zähne wurden einzig aus beruflichen Gründen saniert (Model, Schauspieler/in. etc.) Bei den außergewöhnlichen Belastungen der Sonderausgaben hängt die Anerkennung vom Erreichen der Bemessungsgrundlage und dem Grad der Zumutbarkeit der Eigenbeteiligung ab (Familienstand etc.)

Wird leider nicht reichen - verheiratet - allein erziehend ????

Du kannst alles absetzen, was nicht durch die KK bezahlt wurde. Die Frage ist nur, ob sich das dann auch über der Bemessungsgrundlage befindet. Gib einfach alles an und schick die Belege mit. Was nicht anerkannt wird, streicht dir das Finanzamt und teilt es dir mit
Angenommen es würde um ca. 600€ gehen. Inwieweit wäre hier eine Erstattung realistisch (ledig - Jahresbrutto zwischen 29 - 30T)?