Zahlungsverbot trotz P-Konto?
Hallo, ich habe heute Post von meiner Bank (Volksbank BraWo) wegen eines erwirkten Zahlungsverbotes gegen mich bekommen. Nun habe ich aber ein Pfändungsschutzkonto und einen Pfändungsfreibetrag von 2270,00€ (5personen etc). Ist mein konto , bzw karte, onlinebanking, etc gesperrt und komme ich nun noch an mein gehalt ran bzw meinen verpflichtungen miete, strom, etc nach? wenn ja was kann ich dagegen tun und dann sind diese p-konten ja völlig sinnfrei, dann zahle ich ja vollkommen sinnlos diese horrenden kontoführungsgebühren!? muss ich jetzt zum amtsgericht?!...
2 Antworten
Nein, das Konto ist nicht gesperrt. Nur was über Deinem persönlichen Freibetrag liegt wird beschlagnahmt.
Die Frage ist eher von WEM kam das Zahlungsverbot?? Die Bank hat das ja nur weitergeleitet und damit rein gar nichts zu tun, je nachdem was es für eine Aufforderung ist muss sie die Konten trotzdem - erstmal- sperren. Wende dich an die Person die das Zahlungsverbot erwirkt hat - und frag erstmal bei der Bank noch ob überhaupt irgendwas gesperrt ist, scheinbar scheinst du das ja noch gar net zu wissen
Falsch! Ein P-Konto schützt nicht vor Kontopfändungen und/oder Zahlungsverboten!
Nur die Wirkungen sind (bis zur Höhe des individuellen Pfändungsschutzbetrags) für die im Gesetz vorgesehene Zeit von max. ca. 2 Monaten vor Pfändungen geschützt.
wie kan man den ei zahlungsverbo auf ein p-konto erwirken?! dachte das ist sinn eines p-kontos das bis zur pfändungsfreigrenze kein zahlungsverbot erwirckt werden kann