Zahlungseingang nach Urteil
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin der Kläger und habe vom Gericht ein Urteil bekommen (schriftliches Verfahren) in dem es heißt, dass ich gewonnen habe und der Beklagte mir die geschuldeten Kosten sowie die Prozesskosten an mich zu bezahlen hat (vom Beklagte liegt ein Schreiben vor, dass er die Forderungen vollumfänglich einsieht). Nun ist meine Frage; muss der Beklagte nun das Geld an mich automatisch überweisen (er hat das Urteil ja bestimmt genauso bekommen wie ich) oder muss ich nun einen Antrag auf Vollstreckung stellen oder eine Zahlungsaufforderung an ihn senden? Das Urteil ist ja eigentlich eine Zahlungsaufforderung genug, oder? Gibt es für den Beklagte eine Frist, in der er das Geld an den Kläger überweisen muss?
1 Antwort
Es ist durchaus übl aber nicht notwendig schriftl den Schuldner höflich auf das Urteil und die darin geklärte Forderung hinzuweisen. Sinnvoll ist das natürl erst nach Rechtskraft dh wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und nicht genutzt wurde. Bleibt trotz dieses freundl Hinweises die Zahlung aus, kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beim Gericht angefordert werden und ein Gerichtsvollz mit der Zwangsvollstr beauftragt werden.