Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag über vergangene 12 Monate ohne damals einen Brief erhalten zu haben - muss ich zahlen?
Mein letzter Brief des Rundfunks kam am 01.04.2016 an mit einer Zahlungsaufforderung von 121€, die ich August bezahlt hab (Ich war in der Zeit länger nicht in meiner Wohnung, daher wahrscheinlich die Verspätung.)
Danach kamen für ein ganzes Jahr keine Briefe mehr vom Rundfunk. Erst jetzt, wo ich zu meinen Eltern zurückgezogen bin, kam am 01.04.2017, also exakt ein Jahr später ein Brief an, in dem eine Zahlungsaufforderung von 210€ aufgeführt ist, mit der erstmaligen Zahlungsaufforderung für den Zeitraum 07.2016 bis 03.2017 und inklusive zweier Säumniszuschläge im Monat Juli, in dem wie gesagt auch keine Briefe mehr kamen.
Ist das rechtgemäßig? Für vergangene Monate Geld von mir zu verlangen inkl. der Säumniszuschläge ohne jeweils pünktliche Zahlungsaufforderungen geschickt zu haben?
Die Frage ist übrigends generell gemeint, unabhängig, ob es hier um den Rundfunk geht, da ich an dieser Stelle nicht über die Legitimität des Beitragsservices philosophieren möchte.
Vielen Dank im Vorraus
3 Antworten
In diesem Fall ist als bekannt vorauszusetzen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag 17,50 Euro beträgt und jeweils im 3 Monatsrhythmus zu bezahlen ist, ohne dass es einer gesonderten Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung bedarf.
Nein, diese Forderung ist garantiert nicht anfechtbar.
Allerdings solltest Du jetzt Deinen bisherigen Wohnsitz bei ARD/ZDF Rundfunkgebühren abmelden, da Du wieder im elterlichen Haushalt lebst und dort vermutlich ja schon ein Beitrag gezahlt wird.
So ist es, ich werde den bisherigen Wohnsitz abmelden.
Danke für die Hilfe!
Einer Zahlungsaufforderung bedarf es nicht, da die Fälligkeit des Rundfunkbeitrags gesetzlich in der Mitte eines Dreimonatszeitraums festgelegt ist. Du musst also auch ohne vorherige Zahlungsaufforderung zahlen.
Der Säumniszuschlag in Höhe von 8 € darf nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen nach Fälligkeit nur einmal pro Festsetzungsbescheid erhoben werden. Sollten sich also 2 Säumniszuschläge in einem Festsetzungsbescheid finden, wäre das rechtswidrig und nur einer zu zahlen.
Du musst dich unter Beifügung der Meldebescheinigung unbedingt beim Beitragsservice abmelden, da sonst die Forderungen für deine alte Wohnung weiter laufen.
Da es eine Zwangsabgabe ist (was ich persönlich unmöglich finde, da dadurch die Sender vom Staat kontrolliert werden), bleibt dir nichts anderes übrig, sonst wird irgendwann dein Konto gepfändet.
was ich persönlich unmöglich finde, da dadurch die Sender vom Staat kontrolliert werden
Durch den Rundfunkbeitrag werden die Sender nicht vom Staat kontrolliert.
Ich hatte ehrlichgesagt vermutet, dass sich gesetzlich irgendetwas zwecks Zwangsabgabe geändert hätte und fand es deswegen nicht weiter merkwürdig, dass keine Zahlungsaufforderungen kamen. Ich weiß... sehr naiv.
Ich hatte aber keine Dreimonatszahlungen automatisiert, sondern habe immer erst gezahlt, nachdem ein Brief kam. Es kam ja auch immer alle 3 Monate ein Brief. Ist die jetztige Zahlungsaufforderung von 12 Monaten (12x17,50) trotzdem nicht anfechtbar?