Zahlung von Vergleich in Raten?

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Liebe/r futureworld,

bitte beachte, dass es hier auf GuteFrage.net darum geht guten Rat auf Fragen zu suchen und zu erhalten. Schmähkritik und direkte Namensnennung müssen aber aus rechtlichen Gründen entfernt werden.

Herzliche Grüße,

Eva vom gutefrage.net-Support

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich empfehle es dir noch einmal schrift anzubieten und abzuwarten was danach kommt

in der regel sind gläubiger mit ratenzahlungen einverstanden und auch gewillt diese zu akzeptieren

zb. in einer insolvenz ist es so das sie nichts kriegen wenn sie vorher sich auf eine ratenzahlung nicht eingelassen habe

da ich nicht weiß um welche forderung es sich handelt, kann ich da nichts zu sagen aber sollte zb. wegen dieser forderung ein mahnbescheid ergehen, kannst du widerspruch einlegen mit der begründung du hast ratenzahlungen angeboten und bist auch immer noch gewillt aufgrund deiner finanzieller lade diese weiter anzubieten... oftmals ist es so das beim gericht dem gläubiger immer ein vergleich angeboten wird und ratenzahlung gewährt wird...

wenn ich dir bei deinem schreiben helfen kann kannst du dich gerne melden

Danke für Deine Info. Das Problem ist nur, daß aufgrund der Forderung bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde UND Gerichtsvollzieherbeschluss. Nun hat sich die Forderung deutlich erhöht (um ca. 100€) Es wurde eine Ratenzahlung vereibart, aber dann müsste ich ja 14 Monate lang zahlen. Darum habe ich n Vergleich angeboten, was schroff abgewiesen wurde. Naja, diese Kanzlei gilt ja bundesweit als verhasst wie KEINE andere. Die behandeln Gläubiger wie Dreck!

@futureworld

d.h es sind bereits vollstreckbare titel vorhanden.. was hast du denen angeboten darf ich das fragen... das die forderung deutlich höher ist, hat mit den zinsen zu tun und mit den kosten für vollstreckungsbescheid und gerichtsvollzieherbeschluss... je weniger du zahlst desto höher wird die forderung und die zinsen haufen sich

selbst wenn der kuckuck vor deiner tür steht fragt er dich was du zahlen kannst alles oder in raten... aber ich an deiner stelle würde es nicht soweit kommen lassen wenn der kuckuck sieht das du zb. einen teueren plasma , lcd fernseher hast oder nagelneuen computer darf er den pfänden !!!!

@user531

Bei mmir gibts nix zu pfänden! Forderung 400€ , Vergleich akzeptiern die nur, wenn ich den vollen Betrag sofort zahle. Ach ja, der Sch....Verein nennt sich Anwaltskanzlei ... {editiert}!

@futureworld

habe ich nie gehört... ist egal weise den deinen vergleich entsprechend an wenn nichts zu pfänden gibt, dann mußt du dir keine sorgen machen...

wenn du ggf. zu geringes einkommen hast, geh bei dir vor ort zum amtgericht in die beratungsstelle und hol dir einen beratungsscheinf für einen anwalt der kostest dir einmal 10 € und er handelt dann einen vergleich für dich aus.. wenn es nichts zu pfänden gibt, können sie froh sein wenn du ihnen was anbietest.. wenn du gar nichts zahlst, kann dir schlimmsten fall nur die EV passieren mach dich nicht verrückt und feier morgen silvester....

@user531

ich glaube akte10 hat über die vor einiger zeit berichtet

@user531

So schauts aus! Nur dass SO eine Kanzlei, die sich mit ihren "Machenschaften" gegenüber den Gläubigern schon (fast) am Rander der Illegalität(!) bewegt,dieser Verein auch der Rechtsanwaltskammer Hamm ein Begriff ist (etliche Beschwerden usw.usw.) aber weiter hin seit Jahren mit äusserst dubiosen Einschüchterungsversuchen und Arroganz nie gekannten Ausmaßes incl. frechen Mitarbeiern weiterhin sein Unwesen treiben "darf" ist ein Skandal, wie ich ihn bis dato noch NIE erlebt habe. Google mal zum Thema ... {editiert} - was die Gläubiger da alles erleben, da biste sprachlos....

@futureworld

mach dich nicht fertig... was ich dir noch raten kann schalte die rechtsanwaltskammer an schaue welche für diese zuständig ist ich bin nicht sicher ob celle dafür in frage kommt aber lass dich nciht einschüchtern wenn ich dir helfen kann schreib mich ruhig an kein ding

@user531

VIELEN DANK AN ALLE! JEDE/R von euch hat n Sternchen verdient. LG & gut`n Rutsch ins Neue!

Leider müssen Gläubiger keine Ratenzahlung annehmen. Wenn Du mehrere Gläubiger hast, solltest Du das auch dem Gläubiger, der nicht will mitteilen sowie Dein Einkommen. So kann er besser beurteilen, ob und wie viel Du anbieten kannst, eventuell pfändbar ist. Mach das schriftlich, streiche aber bei der Gehaltsabrechnung deinen AG und falls eine Kontonummer darauf steht weg. Du willst die ja nicht auf etwas stoßen.

Ein Vergleich kommt immer einem Vertrag gleich, deren Bedingungen jeder Vertragspartner erstmal akzeptieren muss. Es ist also kein Gläubiger verpflichtet einen Vergleich anzunehmen, auch wenn andere Inkassos oder RA-Kanzleien das anders machen. Diese geht eben etwas härter mit Schuldnern vor, was sicher auch manchmal berechtigt ist, da sonst die Gläubiger nie an Ihr Geld kommen. Ich würde allerdings, sofern noch möglich (2 Wochen-Frist) gegen die Nebenkosten aus dem Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen, da Du ja eine Ratenzahlung vereinbart hast. Wenn Du dem Gericht dann in der folgenden Vollstreckungsverhandlung Deinen Willen zur Rückzahlung nachweisen kannst (von allen Schreiben immer eine Kopie machen!), dann werden die Kosten dem Gläubiger auferlegt.

  1. Es liegt bereits ein vollstreckbarer Titel vor. Einen Vergleich hättest Du im gerichtlichen Verfahren anbieten müssen. Jetzt werden die Gläubiger auf die volle Summe bestehen.

  2. Ein Vergleich verteuert die Rechtsanwaltsgebühren erheblich, und zwar mind. um 1 Gebühr. Dies ist nach einem gerichtlichen und bereits abgeschlossenen Verfahren selten möglich. Allerdings ist auch, wenn im Gerichtsverfahren ein Vergleich geschlossen wird, dieser in der Regel in einer Summe fällig.

Niemand kann gezwungen werden, ein Vergleichsangebot anzunehmen. Ein Vergleich soll ja eine außergerichtliche Klärung des Streits herbeiführen.

Wenn das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, wird es wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.