Zahlung fällig am...?

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Nachweislich musst Du am 30.08. eingezahlt haben. Betonung auf NACHWEISLICH :-). Eingehen wird es dann ja in der Regel spätestens 3 Tage später. Damit wird - so weit ich weiß - gerechnet. Es sei denn es steht ausdrücklich drin, dass das Geld bis 30.08. eingegangen sein soll. Dann muss es zum 30.08. auf dem anderen Konto sein.

Ja, man hat ja einen schriftlichen Einzahlungsbeleg...

Das ist die richtige Antwort! DH!

Tut mir leid, dass ich da widerspreche. Die Zahlung ist eine Bringschuld. Es ist die Aufgabe des Zahlungspflichtigen sicherzustellen, dass der Zahlungsempfänger zum vertraglich vereinbarten Termin das Geld hat.

Ob der Zahlungspflichtige dann und dann bei seiner Bank war, oder die Bank angewiesen hat Geld zu überweisen spielt keine Rolle.

@heinmueck

BWL - Wirtschaftsschule 1. Klasse, 1. Semester.

Der Betrag muss spätestens am 30.8. nachweislich überwiesen werden. Außer es steht anders in den AGB's.

Beim Finanzamt (und auch anderen öffentlichen Stellen) muß es dann an dem Tag auf deren Konto sein. Da schickt sonst der Computer eine Mahnung raus - mit zusätzlichen Kosten.

Bei Firmen wird wohl die Überweisung an dem Tag reichen.

Das ist nicht ganz Richtig. Ich arbeit beim Finanzamt. Wenn die Zahlung per Überweisung vorgenommen wird, dann gilt noch ein 3 Tagesfrist (sogenannte Banklaufzeit). Erst dann geht die Mahnung raus. Kleines Beispiel. Das Geld ist am 30.8. fällig, dann reicht es aus, wenn das Geld an dem Tag überwiesen wird. Die Ämter sind da eigentlich sehr kulant.

@Sonnenblumen84

Komisch, komisch, komisch - da habe ich doch glatt eine Mahnung bekommen, die gleich am nächsten Tag abgeschickt wurde...

@anjanni

Da machen sich doch die FA mehr Arbeit. Wer weis wann dann Zahlungstag war. Und die 3 Tagesfrist gilt nur bei Überweisung ansonsten muss das Geld gleich bezahlt werden.

Geld muss an dem Tag auf dem Konto des Gläubigers sein!

Muss am 30.08 beim Gläubiger auf den Konto sein.

am 30 sollte es drauf sein

Ja, so ist das.