Zahlung des Schornsteinfeger bei Nutzung eines offenen Kamins in einer WEG

2 Antworten

Da es Dein Kamin ist den wohl sonst niemand nutzen kann, bin ich der Meinung, das die Kosten für diesen Kamin dann auch von Dir zu tragen sind.

Zustimmung

Das ist im Detail von der Teilungserklärung TE der WEG abhängig. Üblicherwise sind alle tragenden Bauteile der Wand und der Böden im Allgemeinbesitz. Rohre für die heizung oder Wasser sind das ja auch, auch wenn bestimmte Rohre nur von einem einzelnen verwendet oder auch nicht verwendet werden.

Die WEG hält also für jeden Aufgang eine Kamin vor. Jeder hätte die Möglichkeit, diesen auch zu nutzen. Dass nur Du dies tust, ist nicht dein Problem. Ausserdem muss der amin ja in gutem Zustand gehalten werden, Wartungskosten fallen also eh an.

Insofern meine Meinung: Die Kaminkehrerkosten muss die WEG-Gemeinsinschaft, umgelegt nach Anteilen nach Teilungserklärung zahlen.

Einzige andere Möglichkeit: Dein Kamin kann nur und ausschließlich von Dir genutzt werden. (Du sagst "offener Kamin"; da ist eine Mehrfachbelegung unüblich). Dann müsste er allerdings auch als Sondernutzungsrecht in der TE genannt sein. Nur dann bist Du allein Zahlungspflichtig. (Wobei der Kamin selbst weiterhin im Allgemeinbesitz verbleiben würde.... Deutsches Recht halt. seufz.)