Zahlung der Rundfunkbeiträge durch Umzug umgehen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rückwirkend in Deinem Fall geht gar nicht. Du bist nicht zahlungspflichtig.

Schreibe nur in dem Antwortbrief, dass Du nicht Haupttmieterin bist. Weitere Angaben insbesondere zu vorhergehende Wohnungen mußt Du nicht machen.

Du bist auch nicht verpflichtet Erklärungen abzugeben, wo Du erklären mußt, warum Du nicht zahlen mußt. Auch mußt Du nichts erklären, dass Dein Freund hätte zahlen müssen.

Der Hauptmieter einer Wohnung ist ab dem 01.01.2013 für die Anmeldung und Zahlung GEZ / Beitragsservice verantwortlich.

Mach es der GEZ / dem Beitragsservice nicht zu einfach, wenn Du Dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest. Wenn Du keine Angaben machst in welche Wohnung eines Mehrfamilienhauses Du einziehst, dann können die nur raten, ob Du beitragspflichtig bist.

Wie in dem von Dir geschilderten Konstellation zu sehen, experimentiert der Beitragsservice mit Behauptungen, umso rückwirkende Forderungen zu konstruieren.

Man sollte wissen, dass Vermieter, Energieversorgungsunternehmen ua vielleicht nie verraten, wer in welcher Wohnung eingezogen ist und Hauptmieter ist.

Ich hatte ein Antwort-Schreiben geschickt, dass ich daraufhin weisen möchte, dass ich lediglich Untermieterin bin. Das haben Sie einfach ignoriert! Bist du dir sicher, dass die rückwirkend nichts verlangen dürfen. Ich glaube so langsam, es führt kein Weg dran vorbei.

Die haben aber deine Daten vom Einwohnermeldeamt. Denen kannst du da nichts vormachen.

sonst müssen wir das kommende Quartal ja quasi evtl. doppelt zahlen?!

Der Beitrag ist pro Haushalt zu zahlen. Wenn ihr ein Haushalt seid, zahlt ihr auch nur ein Mal Beitrag.

Ich will denen ja nichts vormachen, aber da man "nur" noch pro Haushalt zahlt, müsste der Nachweis, das mein Freund zahlt, wohl reichen.

@Kaethy18

Sobald ihr zusammenwohnt, ja. Aber du sagst ja, dass er das bisher nicht getan hat.

Da du als Untermieterin einen eigenen Haushalt hattest, musst du zahlen! Bei dem Zusammenzug habt ihr nur noch einen, für den ihr Beitrag zahlen müsst...!

Wenn dein Freund schon Beiträge für die Wohnung bezahlt hat brauchst du natürlich nicht mehr zahlen. http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#buerger_was_gilt_fuer_wohngemeinschaften

Nee, das ist ja der Knackpunkt. Die Frage ist, ob das auch bei Neuanmeldung nach einem Umzug so der Fall ist.

Du hättes dich abmelden müssen wenn dein Freund schon bezahlt..Auch für die neue Wohnung muß einer bezahlen und der andere nicht.

@diroda

Deine Beitragsschuld entfällt ja nicht weil du in eine andere Wohnung ziehst. Du entkommst denen nicht.

Ohne Vorankündigung rückwirkend Geld verlangen - das ist unglaublich. Wer kann das denn schon machen? "Hallo, hier bin ich jetzt und hätte gerne mal 160€!". Und diese "Beiträge" mit Sozialabgaben gleich zu setzen ist mal wieder wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen...