Zahlung an Inkassoinstitut nur per Lastschrift?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keinen Grund überhaupt ans Inkassobüro zu bezahlen.

Wenden soll er sich bitte an den Urpsüngsgläubiger, so lange das Inkassobüro nicht nachweist neuer Gläubiger zu sein.

Hat den Vorteil man spart die Inkassokosten.

ist eine interessante Antwort. Der ursprüngliche Gläubiger nimmt die Zahlung nicht mehr an, weil er die Forderung abgetreten hat. Der Witz ist, dass es sich nur um eine urspüngliche Forderung von 24 EUR handelt. - Die Mahnkosten - deren Aufstellung wir noch nicht gesehen haben wären 44 EUR. So kann man Geld verdienen. - Irgendetwas habe ich falsch gemacht in meinem Leben ;-) ,  :-(

@maria38000

Lass Dir keinen Bären aufbinden

Gib mal Infos zur Forderung

Inkassofirmen tricksen gerne bzw profitieren von Unkenntnis

Ist es klarna bzw coeo ?

@maria38000

ist eine interessante Antwort. Der ursprüngliche Gläubiger nimmt die Zahlung nicht mehr an, weil er die Forderung abgetreten hat.

Dann hat dir das Inkassobüro eine Abtretungserklärung nach § 410 BGB vorgelegt?

Dass nichts abgetreten wurde sieht man meist daran, dass das Inkassobüro Geld verlangt (Inkassogebühren). Das ist aber nicht erlaubt, wenn es in eigener Sache handelt.

Wenn nichts abgetreten sondern nur beauftragt wurde kannst du nach wie vor schuldbefreiend an den Gläubiger zahlen.

Die Mahnkosten - deren Aufstellung wir noch nicht gesehen haben wären 44 EUR.

Das entspräche 17-18 Mahnbriefen. Also ich kenne keinen Gläubiger der mehr als 3 mal mahnt. Hier sind maximal 5,- € statthaft.

Es sei denn der Schuldner und der Gläubiger sind beide Unternehmer dann darf pro Mahnung eine Verzugspauschale von 40,- € gefordert werden.

Irgendetwas habe ich falsch gemacht in meinem Leben

Bitte nicht jammern, das reduziert meinen Willen zu helfen exponentiell.

@kevin1905

Der letzte Satz war eher ironisch gemeint ;-) kein Jammern. Danke für alles. - 

@maria38000

@kevin hat recht Ich bin mir sicher das lediglich der Forderungseinzug abgetreten wurde (ist meistens so) d.h der Forderungsinhaber ist nach wie vor der alte Gläubiger

Wenn der Gl das Geld nicht annimmt besteht Annahmeverzug und der "Schuldner" wäre aus dem Schneider ;)

@maria38000

Textvorschlag fürs Inkasso: "Wertes Inkasso. Laut Gläubiger hat dieser die Forderung an sie abgetreten. Da Sie neuer Gläubiger sind, werden sie in eigenem Namen tätig und erbringen keine vergütungswürdige Rechtsdienstleistung. Sämtliche Inkassogebühren weise ich daher zurück. Mahngebühren u.ä. werde ich ausschließlich in Höhe von maximal 2€ akzeptieren. Sie möchten mir ihre Kontonummer benennen, so dass ich die nachvollziehbaren 26€ für Hauptforderung und Mahngebühren bezahlen kann. Bei Weigerung geraten Sie in Annahmeverzug und sämtliche Folgekosten fallen Ihnen selbst zur Last. Ich diskutiere nicht und ich lasse mich auch nicht einschüchtern."

Das kann nur unseriöse sein.

Wenn Du bereit ist zu zahlen, gibts kein Grund für das Inkasso, die Kontonummer nicht rauszugeben

Wir haben es im Grunde so gemacht: Die ursprüngliche Forderung (24 EUR) plus angemessene Verzugszinsen (2 EUR) und Mahnkosten (9 EUR für die Mahnungen 2 bis 4, die er aber nicht erhalten hat), also insgesamt 35 EUR an den ursprünglichen Gläubiger überwiesen. Außerdem haben wir eine Nachricht an den Gläubiger und das Inkasso-Büro geschrieben.

Das war gestern, bisher kam noch keine Reaktion. Ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist.

Das ganze ist überhaupt entstanden, weil der Kunde keinen Zugriff mehr auf sein früheres Email-Konto hatte. Die ganze Sache ist etwas vertrackt und im Grunde dumm gelaufen, sonst wäre es gar nicht passiert. Mich hatte vor allem hellhörig gemacht, dass das Inkasso-Institut kein Konto für die Überweisung angeben wollte. 

Vielen Dank noch mal an Euch alle für die Beiträge - besonders an Kevin.

Wie will dein Freund denn Überweisen ohne seine Kontonummer zu verraten? Die steht auf dem Kontoauszug bei denen wenn er überweist.

Btw, Lastschriften kann man zurückbuchen lassen, eine Überweisung nicht, die ist weg und Ende.

Ich versteh nicht was das soll?

Bei Online-Überweisungen wird die Kontonummer des Absenders meist nicht übermittelt.

@maria38000

Wo hast du denn dieses Märchen her?

Die Absender-Kontonummer wird IMMER mitgeteilt. Das schreibt das SEPA-Protokoll vor. Ob Online oder am Bankschalter, das macht exakt gar keinen Unterschied.

Mich würde der Name des Inkasso-Büros interressieren, dass nur per Lastschrift einziehen möchte.

Unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de kannst du sehen ob das Inkasso-Büro registriert ist.

ps: Das Inkasso wird die Bankdaten sowieso sehen, ob bei Lastschrift oder normaler Überweisung.
pps: Liegt überhaupt ein Titel vor, denn ohne dürfen die das Konto nicht pfänden.

Das Inkassobüro heißt DIG-Inkasso. Die Web-Site www.debitor.de. Es hat eine Gewerbe-Anmeldung und vertritt sogar relativ bekannte Kunden. Es hat aber wie man im Internet sehen keinen guten Ruf und arbeitet, wie man an dem Fall meines Freundes sehen kann wohl auch nicht immer ganz sauber.

Übrigen handelt es sich hier nicht um eine Pfändung, sondern lediglich um den Einzug der Forderung und der Mahnkosten.