Zahlt Sozialamt Miete für Sozialempfänger nach?

4 Antworten

Beim ALG II vom Jobcenter sagt das SGB II in § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 8:

"(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden."

Bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII wird es ähnlich aussehen.

Falls dies nicht klappt, kann man versuchen, seine Außenstände zu pfänden. Von den Sozialleistungen lässt sich aber schwer etwas pfänden, eher schon von Sachwerten.

Gruß aus Berlin, gerd

Danke, dann besteht ja noch Hoffnung an Geld zu kommen. Zur Zeit wird die Miete vom Amt direkt an uns gezahlt.Das ist erst seit Anfang des Jahres so. Hätten wir den Antrag vorher eingereicht ,wäre das Geld an Mieter gegangen.Er ist beim Amt bekannt .Nicht im positiven Sinne. Dann werden wir ihm mal wieder fristlos kündigen.

@fraugismo

Man beachte dazu auch Absatz 9 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

"(9) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses [...]"

Häufig kommt es vor, dass das Sozialamt oder das Jobcenter einen Mitarbeiter zum Räumungsverfahren vor Gericht schickt, und wenn sich andeutet, dass der Richter dem Räumungsbegehren stattgeben wird und die Wohnung dennoch "erhaltenswert" ist in den Augen des Amtes, kann der Mitarbeiter dann die ausstehende Miete auf den Tisch legen, wodurch sich in der Regel ein Räumungsurteil abwenden lässt - am ehesten dann, wenn in den letzten zwei Jahren nicht schon so eine Kündigungssache vorlag bei demselben Mieter.

Die Sozialbehörde ist nicht für Schulden zuständig. Wenn nur durch die Übernahme von Mietschulden Obdachlosigkeit verhindert werden kann, ist ein Darlehen möglich. Das wird aber höchstens EINMAL gewährt.

Dass ihr einen Rückstand von einem Jahr auflaufen lasst, müsst ihr euch selbst zuschreiben. Das zahlt das Sozialamt auf keinen Fall.

Nein. Euer Mieter muss das Zahlen, das Amt hat alles vor seinen Antrag nichts zu tun.

Keine Leistungen für die Zeit vor Antragstellung!