Zahlt Sozialamt bei niedriger Erwerbsminderungsrente die Krankenkassenbeiträge
Ich habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Die zu erwartende Rente wird 200 Euro betragen. Eine pflichtversicherung in der KVDR (Krankenversicherung der Rentner) wird abgelehnt. Die Ablehnung ist gesetzeskonform.
Nun mein Frage. 1. Wenn ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleibe, übernimmt dann das Sozialamt die Beiträge
- Bekomme ich vom Sozialamt eine Aufstockung? Z.Zt. bekomme ich ALG 2. Sofern die Rente bewilligt wird fällt das ALG 2 ja weg und von 200 Euro kann ich unmöglich existieren.
3 Antworten
Wenn die Rente wg. dauerhafter Erwerbsminderung zuerkannt wird, dann hast du zwar keinen Anspruch mehr auf ALGII, aber auf ergänzende Hilfe nach SGBXII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit). Vom Sozialamt wird dann auch der KV-Beitrag gezahlt.
Grundsicherungsantrag heißt das Wort, welches alle Informationen im Netz anzeigt.
Ja. die Grundsicherung übernimmt auch die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. § 32 SGB XII