Zahlt Rechtsschutzversicherung, wenn beide Parteien bei der gleichen Versicherung ihren Vertrag habe

16 Antworten

Laut Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG ist die Leistungsabteilung einer Rechtsschutzversicherung in einer separaten Gesellschaft zu führen, um hier Interessenkonflikte zu vermeiden. Z.B. bei Kfz-Unfall Kasko bei der ARAG und Rechtsschutz auch. Der Fall Rechtsschutz gegen Rechtsschutz dürfte so oft nicht vorkommen. Aber man wird sich sicherlich unterhalten innerhalb der Gesellschaften. Eine Leistung erhalte ich aber aufgrund meines Vertrages (Versicherung), dies gilt für beide Parteien. Viel Spass weiterhin

Da sind VVG & VAG sichtlich einig : Wenn beide Partein ihre RS aus gleichen Hause haben, müssen auf Grund der Interessentenausschöpfung der Mandaten sogar gegen sich selbst vorgehen, sollte es zu Versicherungsfehler kommen..könnte dem Versicherer nachgewiesen werden, das er nicht alles erdenklich getan hat, würden saftige Vertragsstrafen auf Ihn warten ! HG derMakler

ich glaube nicht,das die beide zahlen,auszug:

Sie übernimmt, sofern Erfolgsaussicht, u.a. Anwalts- Gerichts- und Gutachterkosten

es wird mit Sicherheit abgewogen,wer aussicht auf erfolg hatt,die nehmen sich doch nicht grundlos selber geld ab,wenn die es nicht müssen

Natürlich zahlen die, egal was hier behauptet wird. Jeder der Vertragsparteien hat einen gültigen Anspruch auf Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung. Hab das schon öfter erlebt, auch bei Kfz und ähnlichem.

Die RS-Versicherung trägt die Kosten, die vertraglich mit DIr vereinbart sind, wobei gerade die genannte Versicherung in letzter Zeit ausgesprochen geringes Kundesinteresse bei Streitigkeiten zeigt.