Zahlt Inventarversicherung auch, wenn der Täter bei gefasst wird?

2 Antworten

Ich weiß nicht, ob das so noch stimmt. Ich kannte es so, daß die Versicherung notfalls den Schaden übernimmt und sich dann an den Täter hält bzgl. Schadensersatzforderung nach dessen Verurteilung durch ein Gericht.

ok, danke. Ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass es anders sein soll, denn dann würde ja kein Geschädigter wollen, dass die Täter gefasst werden. Die Täter sind ja meist mittellos und können eh nichts zurückzahlen und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Dafür können ja Versicherungen nicht gemacht sein.Würde mich freuen, wenn noch jemand aus der Versicherungsbranche eine Antwort weiss. Vielen Dank.

Der Versicherer wird auch in diesem Fall gegenüber dem Versicherungsnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen. Der Versicherere kann und wird dann versuchen, den oder die Täter in Regress zu nehmen.

Vielen Dank für die Antwort.