Zahlt Hartz 4 bei minijob wenn ich länger wie 6.Wochen krank bin.

3 Antworten

Glaube nein. Trotzdem kannst du versuchen etwas zu bekommen. Vielleichst bekommst du Grundsicherung. - Grüße

Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente

Bist du offiziell voll erwerbsgemindert - nicht erwerbsfähig -, hast du keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Du kannst allenfalls Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beantragen.

Hallo. Ich bekomme wie gesagt die Volle Erwerbsminderungsrente. Habe aber in meiner Fragestellung vergessen zu erwähnen,dass wir ein 2.Personenhaushalt sind. Meine Frau ist Arbeitslos.Ist auch nicht gesund und bekommt mit ihren 58.Jahren auch nichts mehr an Arbeit. Grüsse

@melnic01

In dem Fall kommt es darauf an, ob du dauerhaft voll erwerbsgemindert bist.

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung musst du ggf. Leistungen nach dem SGB XII beantragen und deine Frau nach dem SGB II.

Bist du nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert, könnt ihr beide Leistungen nach dem SGB II beziehen, sie Alg2, du Sozialgeld.

Fallen von den 1000 EUR 400EUR weg und ist sonst kein Einkommen (oder verwertbares Vermögen) vorhanden, werdet ihr definitiv einen Anspruch haben, da das Einkommen nicht einmal euren Regelbedarf nach SGB II oder SGB XII deckt. Möglicherweise hättet ihr auch schon bisher etwas beziehen können.

@VirtualSelf

Danke für deinen Tipp. Ich werde mich die kommenden Tage schon einmal bei den Ämtern schlau machen weil die OP im August ansteht. Dann habe ich es schwarz auf weiss,und bin auf der sicheren Seite. Sonst könnte ich es mir nicht erlauben mich operieren zu lassen. Danke für eure hilfreichen Vorschläge. Viele Grüsse.

@melnic01

Wegen ein paar Monaten Arbeitsunfähigkeit schicken sie einen nicht gleich aufs Sozialamt, wenn zu erwarten ist, dass die Arbeitsfähigkeit (mehr als 3 Stunden täglich) wieder hergestellt wird. War bei mir jedenfalls nicht der Fall.

Und eine notwendige Operation würde ich keinesfalls unterlassen. Den Lebensunterhalt müssen sie finanzieren.

@Claud18

Er bezieht aktuell kein H4.

Und ob er Anspruch hat, wird in der Tat davon abhängen, ob er aktuell dauerhaft erwerbsgemindert ist.
Ist er das, kann er auch in BG mit einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen keine Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Du bekommst auf jeden Fall Hartz IV weiter, musst jedoch regelmäßig die Krankenscheine beim Jobcenter abgeben. Ich war 5 Monate krank geschrieben und Hartz IV lief ebenfalls weiter.

Nur der Freibetrag für den Minijob fehlte ab der 7. Woche, dafür bekam ich dann volle Leistung.

Ich muss dazu sagen, dass das JobCenter von mir die Kopien bekam, weil ich die Originale beim Arbeitgeber abgegeben habe.

Danke für deine Antwort. Aber ich beziehe ja noch kein Hartz 4.Ich werde ja erst im August operiert und bekomme dann erst einmal Lohnfortzahlung von 6.Wochen.Danach müsste dann Hartz 4 greifen da ich von der Krankenkasse kein Krankengeld bekomme. Und das will ich erst einmal beim Amt direkt klären,damit ich 1000% auf der sicheren Seite bin. Und ausserdem muss ich klären ob sie sofort nach der Lohnfortzahlung weiterzahlen, damit ich kein Ausfall habe. Grüsse.

@melnic01

Ob ihr dann Hartz IV bekommt, liegt auch daran, wie hoch euer restliches Gesamteinkommen ist. Zumindest hättet ihr Anspruch auf die Übernahme der Warmmiete (im ersten halben Jahr wird die volle Miete übernommen, auch wenn sie über dem erlaubten Limit liegt) plus 2x 90% des Regelsatzes (bei Bedarfsgemeinschaften erhalten Erwachsene nur 90% des Regelsatzes - warum, ist für mich nicht nachvollziehbar. Offenbar rechnen sie damit, dass einer die Kleidung vormittags und der andere sie nachmittags trägt). Das Einkommen - in diesem Fall die Rente - wird bis auf einen monatlichen Freibetrag von 30.- € dabei voll angerechnet. Ist euer Anspruch höher (ich gehe mal davon aus bei den heutigen Mieten, sofern deine Frau nicht auch noch Einkommen hat), erhaltet ihr die Differenz. Liegt euer Einkommen über dem Bedarf, erhaltet ihr nichts, fehlendes Krankengeld hin oder her. Es ist nach deinen Angaben denkbar, dass ihr etwa 200.- € pro Monat erhaltet. Der Verdienstausfall interessiert das JobCenter nicht, nur, dass ihr nicht unter das Existenzminimum (bzw. das, was unsere Regierung darunter versteht) fallt.

Den Antrag für die BG sollte am besten deine Frau stellen, da sie noch arbeitsfähig ist. Allerdings: Wenn ihr verwertbares Vermögen habt, das pro Person und Lebensjahr 150.- € übersteigt, müsst ihr dieses erst bis zum erlaubten Limit aufbrauchen. Dann könnt ihr euch den Antrag sparen.

@Claud18

Allerdings: Nicht jedes Vermögen ist verwertbar, z. B. eine Riesterrente nicht, auch keine selbstbewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe und kein Auto bis zum Wert von 7500.- €.