Zahlt die Zeitarbeitsfirma meine krankheitstage wenn ich keinen einsatz habe?
Guten tag, ich bin seit 10 monaten in einer zeitarbeitsfirma angestellt und seit 2 wochen bin ich nun ohne einsatz. Jetzt bin ich krank und war beim arzt der hat eine lungenentzündung festgestellt. Meine frage ist ob die zeitarbeitsfirma meine krankheitstage jetzt normal bezahlt oder nicht. Ich habe zwar noch überstunden die ich grade abfeiere aber ich bin ja krank und frage mich ob das so ist als würde man im urlaub krank werden weil den bekommt man ja dann auch zurück. Danke im vorraus!!!
3 Antworten
Selbstverständlich hast Du auch in Deiner einsatzfreien Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu (bei Erkrankungen aus gleichem Grund) 6 Wochen durch den Zeitarbeitgeber. Dass der Arbeitgeber keinen Einsatz für Dich hat, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts während dieser zeit des Nichteinsatzes und damit auch der entsprechenden Lohnfortzahlung bei Erkrankung in dieser Zeit.
Wenn einer der beiden Tarifverträge (iGZ oder BAP/BZA) auf Dein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist oder bei entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung, dann - aber nur dann! - muss Dir bei Erkrankung während der Freizeit zum Überstundenausgleich die entsprechende Zeit wieder Deinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Ohne eine solche vertragliche Vereinbarung gehen Dir die Überstunden bei Erkrankung während eines vereinbarten Zeitausgleich quasi verloren (siehe auch meinen Kommentar zur Antwort von Koernchen79).
Wenn Du den Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden/eines Guthabens auf dem Arbeitszeitkonto nehmen musstest, weil der Zeitarbeitgeber momentan keinen Einsatz für Dich hat:
Dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt bzw. nur dann, wenn du damit einverstanden bist. Lediglich bei Anwendung des Tarifvertrags iGZ hat der Arbeitgeber das Recht, über Zeitguthaben im Umfang von 2 Arbeitstagen pro Monat frei zu verfügen. Ansonsten geht das Risiko des Nichteinsatzes vollumfänglich zulasten des Zeitarbeitgebers; auch eine Kündigung deswegen aus betrieblichen Gründen ist nur dann erlaubt, wenn auf absehbare Zeit (gegebenenfalls bis zu etwas 6 Monaten) nicht damit gerechnet werden kann, dass der Arbeitgeber einen neuen Einsatz für Dich findet.
Die Zeitarbeitsfirma muß dir 6 Wochen lang deinen Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit fortzahlen, ab dem 43. Tag würdest du Krankengeld bekommen.
AU geht vor, also werden die Überstunden gut geschrieben. Das gilt übrigens auch für Urlaub!
Ist das gesetzlich geregelt? Wo steht das?
Nein, direkt gesetzlich ist das nicht geregelt, aber durch genau so verbindliches Richterrecht, also Recht aufgrund gesprochener Urteile.
Im Übrigen hat das auch eine gewisse Logik - wenn auch leider unangenehm/nachteilig für den betroffenen Arbeitnehmer:
Der Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer für geleistete Stunden in der Regel einen Ausgleich leisten, z.B. durch die Gewährung bezahlter Freizeit. Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Freizeit, dann ist er seiner rechtlichen Verpflichtung nachgekommen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer etwas von dieser Freizeit "hat" oder - weil er erkrankt - eben nicht; der Arbeitgeber jedenfalls ist seiner Verpflichtugn damit nachgekommen (das trifft selbstverständlich nicht zu, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist und der Arbeitgeber denn Freizeitausgleich dann in diese Zeit der Erkrankung legt).
Beim Urlaub sieht es deswegen anders aus - das heißt, Erkrankungstage während des Urlaubs werden dem Arbeitnehmer als Urlaubstage wieder gutgeschrieben -, weil der Urlaub auch noch einen bestimmten Zweck erfüllen muss, nämlich den der Erholung; diesen Zweck kann der Urlaub aber nicht erfüllen, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt.
Nachtrag:
Nur dann wenn es vertraglich einzel- oder tarifvertraglich (z.B. nach den beiden Tarifverträgen für die Zeitarbeit iGZ und BAP/BZA) so vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber bei Erkrankung während eines Überstundenausgleichs die entsprechende Zeit wieder gutschreiben.
Das wusste ich nicht. Schon nachteilig für Arbeitnehmer aber nachvollziehbar. Danke für die Antwort.
Das ist falsch, wenn ein Überstundenabbau geplant war und der Arbeitnehmer in dieser zeit dann erkrankt.
Der Überstundenausgleich ist dann trotz Erkrankung erfolgt!
Es wird dabei also anders verfahren als im Falle von Erkrankung im Urlaub.