Zahlt die Versicherung meinen Helm und meine Kleidung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

 Alles erledigt, Unfallbericht etc., 

Scheinbar nicht, denn mit Sicherheit fehlt eine Schadensaufstellung der beschädigten Sachen.

Die Versicherung muss dir unter Umständen sogar Schmerzensgeld, bzw. die Kosten einer ärztlichen Behandlung übernehmen.

 Alles erledigt, Unfallbericht etc.,

Das wohl eher nicht!


Dir ist der komplette entstandene Schaden zu erstatten wie z.B.:

  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Verdienstausfallschaden
  • Unterhaltsschäden
  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden am Fahrzeug (z.B. Reparaturkosten, Wertminderung usw.) - siehe Text unten
  • Sachschaden an deiner persönlichen Schutzausrüstung / Kleidung
  • Nutzungsausfall bzw. Mietwagen (bei Nutzungswille und -möglichkeit)
  • Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalt)
  • Bergungskosten - Abschleppkosten
  • Unkosten (Pauschale)
  • usw.

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden am Fahrzeug beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen oder eine Schadenskalkulation, evtl. auch über einen Kostenvoranschlag. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

Die Unfallmitteilung der Polizei legst du bei deinem Sachverständigen vor. anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.

Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.

Das von dir beauftragte Gutachten müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Motorrads / Autos unmittelbar vor dem Unfall. 
  • Restwert: Das ist der Wert deines Motorrads / Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

bayildan19 
Fragesteller
 27.10.2015, 11:20

Bekomme ich schmerzensgeld ? Mein rechter arm tut mir noch immer weh , kann nichts schweres heben oder tragen

KfzSVnrw  27.10.2015, 14:18
@bayildan19

Natürlich, ich hoffe du warst direkt bei einem Arzt! auch die Verletzungen musst du belegen.

Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht solltest du dir dringend Gedanken machen!

Du musst deine Forderung stellen und hast Anspruch auf Zeitwertentschädigung

.... nein, leider nicht. ... aber den Schaden, also die Reparartur, und wenn die nicht möglich ist, bei einem Neukauf den Wert der Dinger. Viel Glück.

Du musst alle Kosten, ggf. Telefonkosten, Fahrtkodten ect. Einreichen am besten über den Rechtsanwalt.

ggf. Ksnnst du deibe Kosten auch versuchen sm Jahresende bei der Steuet einzureichen, wenn es ein Wegeunfall war

bayildan19 
Fragesteller
 24.10.2015, 22:49

Warum telefonkosten und farhtkosten ??

torstenro  24.10.2015, 22:54
@bayildan19

Du kannst alle "zusätzlichen"Kosten die in dem Zusammenhang mit dem nicht verschuldeten Unfall der gegnerischen Versicherung abrechnen. Rechtsanwälte revhnen pauschalen ein

bayildan19 
Fragesteller
 24.10.2015, 23:00

Aber brauche ich für ein kleinen unfall einen rechtsanwalt ? Also wenn ich mir einen besorge wird das wahrscheinlich geuer dür mich und der prozess wird irgendwie zu groß

torstenro  24.10.2015, 23:03
@bayildan19

Das liegt an dir, bekommst du Recht, muss gegnerische Versicherung deinen Rechtsanwalt bezahlen, wenn nicht hast du doch eine Rechtsschutz oder

bayildan19 
Fragesteller
 24.10.2015, 23:05

Also ich habe recht das ist 100% fix !!!

torstenro  24.10.2015, 23:07
@bayildan19

Dann hast du nichts zu verschenken, schalt einen Rechtsanwalt ein. Recht gaben - recht kriegen ust in Deutschland meilenweit weg