Zahlt die Versicherung einen Marderschaden an geliehenen Autos?

6 Antworten

Die dafür zuständige Teilkaskoversicherung ist an des KFZ gebunden. Wer da Fahrzeug zu dem Zeitpunkt benutzt hat, spielt keine Rolle.

Wem das Auto gehört ist egal. Denn versichert ist das Kfz und nicht der Eigentümer.

Marderschaden können in der Teilkasko abgedeckt sein. Musst du eben nachlesen, ob das der Fall ist. Beachten musst du natürlich auch einen wahrscheinlich vereinbarten Selbstbehalt.


Hallo,

zuständig wäre die Kaskoversicherung Deiner Eltern. Marderschäden sind aber nicht immer abgedeckt. Da mußt Du Deine Eltern fragen.

Herzliche Grüße,

Willy

Natürlich Kasko. Die Frage ist ja ob Voll oder Teil. Darauf zielte die Frage ab.

@qugart

Teilkasko. Hängt aber vom Vertrag ab.

@Willy1729

Nein. Marderschaden ist IMMER Teilkasko.

@qugart

Natürlich immer Teilkasko. Aber nicht jede Teilkasko-Versicherung deckt Marderschäden ab.

@qugart

 Nein. Marderschaden ist IMMER Teilkasko.

So pauschal leider falsch.

Es kommt darauf an, welcher Schaden vorliegt.

Oft sind in der Teilkasko die Leistungen eingeschränkt, z.B. nur bis 1.500 € - oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Dann müsste man  unter Umständen auch den Schaden über die Vollkasko-Versicherung abwickeln.

@Apolon

Tut mir leid, aber die VK kommt hier nicht in Frage, da es sich um keinen hierüber versicherten Leistungsfall handelt.

Allenfalls eine Brems-, Betriebs- und Bruchschädenversicherung käme hier ggf. zum Zuge, die aber wiederum a) von den wenigsten Versicherern geboten wird und die b) zumeist Schäden an Motor und Getriebe ausschließt...

@Loroth

plötzlich, von außen, mit mechanischer Gewalt = Unfallschaden. Der reine Bißschaden wäre daher theoretisch auch über Vollkasko versichert

Das hört sich ja nicht gut an, warum wurde es denn verliehen? So richtig mit Vertrag und Geld und so?

Wenn ich die Spielregeln so richtig lese, ist ja das Fahrzeug versichert und nicht der Fahrer.

Und ob die Kosten der gelben Abzocker übernommen werden, ist ja bestimmt auch noch nicht geklärt, oder?

Die ganze Aufregung wäre auch umsonst, wenn Marderschäden von den Eltern gar nicht abgesichert wurden.

Für jedes Fahrzeug kann man eine Teilkasko-Versicherung abschließen und darüber können auch Marder-Schäden versichert sein.

Dies kann man dann in den einzelnen Versicherungsbedingungen nachlesen.

 Das Problem besteht darin, dass es das Auto meiner Eltern ist und ich nicht darauf versicht bin.

Daraus entnehme ich, dass du nicht als berechtigter Fahrer bei dem Auto eingetragen bist.

Bedeutet die Teilkasko übernimmt zwar den Schaden, aber deine Eltern müssen mit einer Beitragserhöhung ihrer Kfz-Versicherung rechnen. Unter Umständen rückwirkend und bis zu 100 % Zuschlag.

Wird von den Versicherungsunternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Gruß N.U.

wieso sollte bei einem Marderbißschaden der Fahrer relevant sein? Der Marder wird ja vermutlich nicht während der Fahrt zugeschlagen haben. Oder handelte es sich um eine Kollision mit dem Marder, also einen Wildschaden? Dann könnte allerdings auch die Fahrerthematik eine Rolle spielen. Ansonsten ist es ggf, relevanter, warum das Fahrzeug nicht in der Garage stand, obwohl es als Garagenparker versichert ist.

@Versichfachwirt

Ich wundere mich immer wieder, dass man den Eröffnungstext des Fragestellers oft nicht richtig liest!