Zahlt die Privathaftpflicht bei Verlust eines fremden Handys?

4 Antworten

Deine Privathaftpflicht würde diesen Schaden übernehmen - wenn sie könnte... Sie kann aber nicht, da solche Schäden bedingungsgemäß nicht versichert sind.

Geliehene Sachen werden so behandelt wie deine eigenen. Also so als hättest du dein eigenes Handy verloren- Eigenschäden werden nicht bezahlt.

Warum solche Antworten ohne die Bedingungen zu kennen. Sei beruhigt, sofern Schäden an geliehene Sachen bedingungsgemäß mitversichert sind ist ein Schaden daran mitversichert. Sofern sogar bedingungsgemäß der Verlust von geliehenen Sachen mitversichert ist, dürfte auch dein Schaden durch den Versicherer reguliert werden. Mir sind in diesem Fall aber nur ein paar Tarife bekannt, die sogar dafür leisten. Zur Ergänzung: Ein Schaden muss immer aufgenommen und bearbeitet werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Ablehnung oder Regulierung. So einfach ist das.

Wie Du schon beschrieben hast, ist das Handy geliehen gewesen. In der Privathaftpflicht ist der Verlust von geliehenen Gegenständen ausgeschlossen.