Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden an der Hauswand?

2 Antworten

Mietsachschäden sind klar zuzuordnende Einzelereignisse. Diese müssen jeweils zeitnah dem Versicherer angezeigt werden

Hier ist ja allmählich ein schaden entstanden, durch deine Unterlassung des Rückschnitts.

Das wird eine private Haftpflicht ablehnen. Eventuell kannst du die Versicherung in Anspruch nehmen, um hier einen unberechtigten Anspruch zurück zuweisen.

Wie ich das verstehe, hast du den Efeu ja nicht angepflanzt, sondern eben nur zu lange wachsen lassen. Das sollte eigentlich Sache des Grundstückeigners sein.

ja richtig, für die Hauswand ist der Eigentümer zuständig. Nun ist der Hauswandschaden aber durch Dich verursacht. Nun gut so muss wenn vorhanden die Haftpflichtversicherung ran. Melde das Problem deiner Versicherung. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, sie zahlt oder nicht. Was soll sonst passieren!

Hardty

Die Haftpflichtversicherung prüft die Rechtslage. Dann entscheidet sie ob ein unberechtigter Anspruch zurück gewiesen wird, oder ein berechtigter Anspruch befriedigt wird.