Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Fahrradunfall unter leichtem Alkoholeinfluss?

3 Antworten

Hi. Wenn es bei den drei bis vier Bier geblieben ist, dann sollte das kein Problem geben. Die Versicherung darf die Leistung nur verweigern wenn du den Schaden absichtlich verursacht hast (§ 81 Abs. 1 VVG). Das ist hier natürlich nicht der Fall. In Betracht kommt dagegen, dass sie nur teilweise zahlt. Man könnte dir vorwerfen grob fahrlässig gehandelt zu haben (§ 81 Abs. 2 VVG). 3-4 Bier dürften hierfür allerdings auch nicht ausreichen. Die Versicherung müsste Dir dann nachweisen, dass deine Alkoholisierung ausschlaggebend für den Unfall war. Das dürfte schwer werden.

Ergebnis: Die Versicherung wird wohl zahlen müssen

Man könnte dir vorwerfen grob fahrlässig gehandelt zu haben (§ 81 Abs. 2 VVG).

Es handelt sich um einen Haftpflichtfall. Anzuwenden wäre demnach § 103 VVG. Ausgeschlossen gilt demnach nur der Vorsatz; grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflicht dagegen uneingeschränkt mitversichert.

@Loroth

Das stimmt natürlich, ich war mir nicht bewusst, dass es dort eine derartige Sonderregelung gibt. Macht aber natürlich auch Sinn. Es stärkt allerdings umso mehr meine Aussage:

Die Versicherung muss zahlen!

Hallo,

die Privat-Haftpflichtversicherung, die hier angesprochen ist, leistet auch bei Schäden unter Alkoholeinfluss.

Auch ist es unmassgeblich, ob es sich hier um eine einfache oder eine grobe Fahrlässigkeit handelt: Es erfolgt - anders als hier an anderer Stelle angedeutet - kein anteiliger Abzug im Bereich der Leistung.

Viele Grüße

Loroth

Nein.

Die Haftpflichtversicherung zahlt für grob und leicht fahrlässig verursachte Schäden.

Damit sind genau solche Schäden abgedeckt.