Zahlt die Haftpflicht bei Beschädigen von Sportgeräten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe davon aus, daß du für deine Reitstunden bezahlst, dir gehören weder Pferd noch Sattel.

Für Pferd und Sattel hat die Reitschule eine eigene Versicherung. Du bezahlst für deine Stunden mit dem Pferd. Jedoch das Risiko trägt der Eigentümer, nicht der Kunde.

Du brauchst dich folglich nicht mit deinem Reitverein zu streiten. Sage denen, daß sich die Privathaftpflicht deiner Eltern kümmert. Die wird diesen Schaden mit einer treffenden Erklärung für dich abwehren. Und dann mußt du auch nichts bezahlen.

Das sollte Sache der Reitschule sein, und nicht deine. Soll sich der Lehrer halt daneben stellen. Oder selber absatteln.

Wenn du eine Privathapftplichtversicherung hast, melde den Vorfall und den Schaden. Wenn kein Anspruch besteht, wird die Versicherung die Forderung für dich abwehren. Laß das die Versicherung prüfen.

Warum sollte denn seine Privathaftpflicht das bezahlen? Mit welcher Begründung?

@basiswissen

Deswegen schreib ich ja, die Haftpflicht wird unberechtigte Ansprüche abwehren. Warum soll sich damit der FS rumschlagen, wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, die haben große Rechtsabteilungen, und der Versicherungsnehmer muß sich nicht ärgern. Einfach alles lesen und verstehen.

Da hier kein Fremdschaden vorliegt würde deine eigene Haftpflichtversicherung auch nichts bezahlen.

Der Fremdschaden besteht in dem kaputten Sattel. Frage nicht verstanden? Der Sattel gehört nicht dem FS.

@Bitterkraut

Stimmt. Hatte ich so nicht verstanden.

Da muß dann wohl die Patentante aushelfen, denn eigene Schäden sind doch über eine TH nicht absicherbar, so lese ich die Spielregeln.

Pferd und Sattel gehören nicht dem FS, sonst müßte er ja nicht mit dem Reitlehrer diskutieren. Deshalb kommt die Privathapftpflicht in Frage.

Hier haben wieder lauter Nicht-Reiter geantwortet, die die Frage faslch interpretiert haben. Wenn mein Pferd meinen Sattel kaputt macht, muß ich ja niemandem Bescheid sagen und es gibt auch keine Schulddiskussion.

  In meinem Reitstall hat sich mein Pferd nach der Stunde in der Box gewälzt und dabei ist wohl etwas im Inneren des Sattels gebrochen...

Ich gehe mal davon aus, dass du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hast.

Diese zahlt allerdings nur bei Schäden, die du anderen zufügst (Fremdschäden) - also in deinem Fall zahlt sie nichts.

Ich gehe davonaus, daß es sich nicht um Pferd und Sattel des FS handelt, sondern daß beides der Reitschule gehört, anonsten erübrigt sich ja die Frage und auch die Schuldzuweisung des Reitlehrers. Dann gäbe es ja gar keine Diskussion.

Du hast die Frage nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert, der FS spricht von "mein Pferd", weil es das Pferd ist, das er geritten hat, da drückt man sich halt so aus. Wäre es das eigene Pferd und der eigene Sattel, müßte man ja auch dem Reitlehrer nicht bescheid sagen, dann müßte man nur den Sattel reparieren lassen, den eigenen.

@Bitterkraut

 Du hast die Frage nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert,

Nein - ich habe auf die Frage geantwortet !

Wenn es sich anders verhält, kann ja der TE seinen Text berichtigen, oder ergänzen.

@Apolon

Tut mir leid, ich habe mich tatsächlich etwas missverständlich ausgedrückt. Bitterkraut hat Recht, mit "mein Pferd" meine ich tatsächlich das Pferd, das ich in der Stunde geritten bin und NICHT mein privates Pferd. Demnach gehört natürlich auch der Sattel nicht mir. Dennoch vielen Dank für die Antwort!