Zahlt die Autoversicherung bei Eigenverschulden?

9 Antworten

Eine Teilkasko deckt nicht den eigenen Schaden. Zumindest nicht in diesem Fall. Teilkasko beinhaltet in der Regel Schäden durch Wildwechsel, Hagel o.ä. Nur eine Vollkasko würde den Wagen an ihrem Wagen tragen. Den Schaden an ihrem Wagen muss sie selber tragen.

Für den anderen Wagen kommt die Haftpflichtversicherung auf.

sie sollte den Schaden erst einmal der Versicherung melden. Danach kann sie sich immer noch mit der Versicherung einigen. In der Regel schreibt die Versicherung die Kunden an und teilt mit, dass der Schaden reguliert ist und sich die gesamte Summe auf XXX EUR beläuft. Die kann sie dann entweder bezahlen oder sagen, dass das die Versicherung machen soll. Bei letzterem wird sie natürlich hochgestuft. Die Versicherungen können aber auch ausrechnen, was mehr Sinn machen würde. Den Scahden selber zahlen oder Versicherung zahlen alssen, aber dafür die Hochstufung in Kauf nehmen.

Den Schaden am anderen Wagen übernimmt die Kfz-Haftpflicht. Die Kasko-Versicherung tritt für den eigenen Wagen ein.

Das stimmt so nicht. Nur eine Vollkasko reguliert den eigenen Schaden, eine Teilkasko nicht... (und es finden sich tatsächlich noch 2 Leute, die eine Falschantwort mit DH versehen).

@WetWilly

Habe auch nicht von Teilkasko gesprochen, sondern von Kasko. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und nee, das sind zwei Leute, die lesen können.

@YK1972

Tja, die Fragestellerin hat aber angegeben, das sie oder Ihre Freundin nur eine Teilkasko hat.... wenn Du also von Kasko sprichst, ist das zumindest irreführend bzw. beantwortet nicht die Frage.

Welcher Wagen hat denn Schaden genommen? Der deiner Freundin oder das Fahrzeug der Nachbarin? Wenn es das Fahrzeug der Nachbarin war, dann wird das in der Regel von der Haftpflicht übernommen. Wenn es der eigene Wagen ist, wird es von der Teilkasko glaube ich nicht übernommen, soweit ich weiß

Jetzt stellt sich bei ihr die Frage: Kommt dafür ihre Versicherung komplett auf (Teilkasko)?

Die Haftpflicht zahlt für den Schaden am fremden Fahrzeug. Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde eine Vollkasko bezahlen. Bei der Teilkasko ist der selbst verschuldete Unfall gerade nicht enthalten.

Allerdings wird man bei der Versicherung ggf. hoch gestuft. Daher muss man prüfen, ob es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen.

Sie hat ja nicht ihr eigenes Auto, sondern das der Nachbarin beschädigt, dafür sind die Versicherungen doch da. Falls sie es nicht übernehmen, wäre eine private Haftpflicht nicht schlecht. Was es kostet, muß man in der Werkstatt nachfragen.

Warum sollte eine Versicherung nicht im Zuge der enthaltenen Haftpflichtversicherung den Schaden der Geschädigten zahlen? (okay, außer, die Fahrerin/Unfallverursacherin war betrunken und/oder hat grob fahrlässig gehandelt). Und eine private Haftpflichtversicherung sollte tatsächlich jeder Erwachsene haben.

@LG2014
(okay, außer, die Fahrerin/Unfallverursacherin war betrunken und/oder hat grob fahrlässig gehandelt).

Selbst dann muss die Pflicht-Versicherung des Verursachers die Schadensersatzforderung des Geschädigten erfüllen, kann aber ihren Versicherten darüber in Regress nehmen.

@LG2014

Warum sollte eine Versicherung nicht im Zuge der enthaltenen Haftpflichtversicherung den Schaden der Geschädigten zahlen?

Weil möglicherweise durch die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht sämtliche Schäden, welche durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, von der Regulierung ausgeschlossen sind?

Die KFZ-Haftpflicht der Freundin erstattet die Schäden am Fahrzeug der Nachbarin, die private Haftpflicht der Fahrerin erstattet die Schäden am Fahrzeug der Freundin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.

KFZ-Haftpflicht muss immer leisten, kann nur u.U. den Verursacher in Regress nehmen, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Eine private Haftplfichtversicherung sollte jeder haben, bringt bei Autofahrten aber rein gar nichts (Benzin-Klausel).