Zahlt der ADAC in allen Fällen?
Hallo liebe Community,
Ähnliche Fragen wurden zwar bereits gestellt aber nicht genau folgende Situation:
Ich (ADAC Mitglied) war mit dem Auto meiner Freundin (kein ADAC Mitglied) unterwegs. Sie war als Beifahrerin mit im Auto. (Für alle die sich die Frage stellen: Sie fährt grundsätzlich ungern Auto. Das Auto ist nur auf sie zugelassen, weil es so für uns günstiger ist)
Übernimmt der ADAC in diesem Fall das Abschleppen? Die Versicherung ist schließlich fahrerbezogen, der Besitzer des Autos war dennoch anwesend.
Vielen Dank!
3 Antworten
"Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet werden sollen"
(Punkt 4 der ADAC Mitgliedschaftsbestimmungen)
Fragt sich nun wie "alleinverantwortlich" definiert ist. Hierzu hat der ADAC offensichtlich eine offizielle Auffassung:
https://community.adac.de/frage-ansehen/hilfe-bei-nicht-eigenem-und-ausl-ndischen-autos
"Ein fremdes Fahrzeug ist vom Mitglied allein verantwortlich geführt, wenn es die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und unmittelbar anstehende Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug lösen muss und darf. Diese umfassende, alleinige Verantwortung hat das Mitglied als Fahrzeugführer in der Regel nicht, wenn sich der Halter mit im Fahrzeug befindet."
Oder auch hier:
"Wenn sich der Freund deiner Tochter bei einer gemeinsamen Reise als Halter ebenfalls als Beifahrer im Wagen befindet und keine ADAC Plus-Mitgliedschaft hat, dann erhält deine Tochter zwar noch die personenbezogenen Plus-Leistungen (Krankenrücktransport, ect.) nicht aber die fahrzeugbezogenen Leistungen (Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall ect.). "
Sieht also schlecht aus würde ich sagen.
vielen Danke für die umfangreiche Antwort!
ADAC müßte eigentlich zahlen, da Du als Mitglied mit dem Auto unterwegs warst! Hast Du noch nicht mit Deiner Mitgliedsnummer beim ADAC nachgefragt!
Woher soll der adac wissen, dass der Beifahrer der autobesitzer ist
Ja, er zahlt es bis zur nächsten werkstatt
Auch dann, wenn der Besitzer des Autos als Beifahrer im Auto sitzt?
du hast doch den Vertrag und du bist gefahren...
Im Gegensatz zu vielen Versicherern erhalten ADAC-Mitglieder auch dann schnellstmögliche Pannenhilfe, wenn sie mit einem Mietwagen oder Fremdfahrzeug unterwegs sind. Die Clubleistung ist stets an das Mitglied und nicht an das Fahrzeug gebunden. Die Pannen- und Unfallhilfe wird in Deutschland auch vor der Haustüre geleistet. Möchten Sie also beispielsweise von zuhause aus losfahren, der Wagen startet jedoch nicht, wird Ihnen genauso geholfen, als ob Sie unterwegs liegen bleiben würden
quelle adac
Doch, dort hieß es erst: "Wir zahlen nicht, da das Auto nicht auf Sie zugelassen ist."
Später dann an einer anderen Stelle: "Wir zahlen nur, wenn Sie gefahren sind, der Besitzer aber nicht anwesend war."
So wie ich die Bedingungen aber lese, müsste ADAC zahlen. Von "wenn der Besitzer dabei ist" steht nichts. Ich dachte vielleicht hat hier jemand die selbe Situation wie ich und kann mir weiterhelfen.