Zahlt das Amt eine Kaltmiete über 900 Euro für 5 Personen?
8 Antworten
Die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung sind nicht angemessen,deshalb würden sie auch nicht übernommen bzw.es würde gar keine Zusicherung für den Umzug geben !
Wenn ihr dann dennoch ohne diese Zusicherung für die Kostenübernahme im Zuständigkeitsbereich eures Jobcenters umziehen würdet,dann müsstet ihr den Umzug selber finanzieren,es gibt kein zinsloses Darlehen für die Kaution und es würde auch sehr wahrscheinlich keine Nachzahlung übernommen,die sich auf die KDU - Neben / Betriebs / Heizkosten beziehen würde.
Dann würdet ihr nur eure bisherigen KDU - weiter gezahlt bekommen und müsstet die Differenz selber zuzahlen.
Was bei euch angemessen sein würde kannst du nur beim zuständigen Jobcenter genau erfahren.
Um einen ersten Überblick zu bekommen kannst du im Internet mal unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen oder gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt,dann solltest du auch etwas finden.
So pauschal lässt sich das nicht beantworten. Wenn es eine Wohngemeinschaft werden soll, bei der jeder seinen eigenen Mietanteil beim Amt einreicht dürften die 180 Euro pro Kopf sicher übernommen werden. Wenn die fünf Personen eine Bedarfsgemeinschaft sind kommt es wohl auch darauf an, ob der Wohnraum ansonsten angemessen ist, dann müsste das wohl individuell geprüft werden.
Zahlt das Amt eine Kaltmiete über 900 Euro für 5 Personen? Niedersachen bei Hannover , und 130qm
Nein, definitiv zu viele m² und zu teuer.
in München oder Stuttgart ,möglicherweise
in Dresden sicherlich nicht
Frag das Amt, zur Zeit sind die ja spendabel.