zahlt bei Diebstahl,und Anzeige gegen Unbekannt,die Haushaltsversicherung?

6 Antworten

Nö. Ist grob fahrlässig, da übernimmt das keiner. Hättest die Sachen nicht unbeaufsichtigt liegen lassen dürfen.

na wenn du deinen Schrank vergißt abzuschliessen so zahlt da auch keiner für.

Sowas wäre zudem grob fahrlässig.

Aber solche Brillengeschichten kennen wir ja zu gut, so kurz vor Weihnachten wenn nach zusätzlichem Weihnachtsgeld "gesucht" wird....

Bei einer für mich so dummen Geschichte solltest du besser aufpassen, dass du dir keine Anzeige wegen Verdacht auf versuchtem Versicherungsbetrug einfängst!!!

In der Hausratversicherung kann man einfachen Diebstahl nur für bestimmte Gegenstände einschliessen lassen. Etwa Gartenmöbel, Wäsche von der Wäscheleine oder Fahrräder.

Das liegt daran, dass genau diese Gegenstände in der Regel während der Benutzung nicht verschlossen sind. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der sog. "50+/60+"-Policen, die auch den Einschluss von einfachen Diebstahl von Geldbörsen bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten beinhalten.

Alle anderen Gegenstände sind nur gegen Einbruchdiebstahl versichert, das heisst, es muss ein Einbruch in eine Wohneinheit erfolgen.

Einen Spind geöffnet zugänglich zu lassen grenzt aber schon fast an Vorsatz.

Die Hausratversicherung leistet nach einem EINBRUCH-Diebstahl. Wenn du den Schrank offen stehen lässt, zahlt niemand.

Nein, dafür bist du selbst verantwortlich... und hast du vorne an der Kasse nachgefragt,ob etwas abgegeben wurde, weil sy aber ich glaub das niemand ne Brille klaut...