zahlt agentur für arbeit die kaution oder provision bei wohnungssuche?

10 Antworten

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Kaution wird im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten übernommen, entweder als Bürgerschaft oder als Auszahlung; max. 3 Kaltmieten; auf Darlehensbasis, wobei das Darlehen nicht aus der Regelleistung getilgt werden muss.
Makler-Provision kann in begründeten Einzelfällen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung übernommen werden; z.B. bei akuter drohender Wohnungslosigkeit oder zahlreichen, nachgewiesenen vergeblichen Suchbemühungen; in der Regel jedoch werden Provisionen nicht übernommen.

Zu erwähnen ist noch, dass in den Kommunen die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt ist. Bei uns muss die Kaution beim Wohnungsamt beantragt werden, und zwar mit einem Sozialhilfeantrag. Aber genauere Infos wirst Du beim Jobcenter erhalten.

Ja, diese Kosten können als Darlehen von der ARGE übernommen werden. Rede mit deiner ARGE bevor du Verträge abschliesst.

Die ARGE/Jobcenter geben dem Vermieter gegenüber eine Kostenübernahmeerklärung (anstelle der Kaution) ab. Makler-Courtage wird nur in seltenen Fällen genehmigt. Der Antragsteller muss dann ausreichende, eigene ergebnislose, Bemühungen nachweisen. Für eine kinderreiche Familie, mit Gutachten des Jugendamtes, wird auch die Maklerprovision in Ausnahmefällen übernommen.

Die Maklerprovision wird nicht bezahlt, auch nicht als Darlehen, denn es gibt überall genügend freien Wohnungsmarkt.m Da muss sich sich der Bekannte halt etwas Mühe geben. Für die Kaution können Darlehen gewährt werden. Bezahlt wird diese nicht, da die Sache am Ende nicht unüberschaubar werden würde. Denn die jeweilige Behörde wäre dann bei Auszug rückforderungsberechtigt.

Für die Kaution kann man, wenn die neue Wohnung für den (erneuten) Einstieg ins Arbeitsleben notwendig ist, ein Darlehen vom Amt bekommen. Das muss man aber auch wieder zurück zahlen.

Für einen Umzug, der nicht durch die Arbeit bedingt ist, bekommt man nichts.

Eine Provision übernehmen die nicht. Das muss man selber regeln.