Zahlen Unternehmen die Mehrwertsteuer auf sämtliche Reparaturenkosten?

4 Antworten

Ja, auch auf Reparaturen zahlt man Mehrwertsteuer.

Schaue einmal auf deine Autowerkstattrechnungen.

Noch mals an alle:

Kein einziges Unternehmen erhält vom Finazamt Umsatzsteuer zurückgezahlt.

Was Unternehmen machen dürfen und auch können, ist die vereinnahmte Umsatzsteuer, die sie an das Finanzamt weiter leiten müssten, um die Höhe der verausgabten Umsatzsteuer ( MwSt) zu kürzen.

Somit verringert sich einfach nur der Betrag der an das Finazamt weiter zuzahlenden MwST.

Beispiel. Unternehmen hat rechnungen von 1000€ darauf 19% = 190€ Mehrwertsteuer.

Das Unternehmen hat Einnahmen in Höhe von 5000€ plus 19% = 950€ Mherwertsteuer.

Diese 950€ müssten nun an das Finazamt weiter geleitet werden.

Nun kann das Unternehmen von diesen 950€ seine verausgabten 190€ abrechnen und muss somit nur noch 760€ an das Finazamt weiterleiten.

Verstanden das ganze?


Normal schon. Hier kommt es auf die Rechnung an. 1000€ plus MwSt oder 1000€ inkl. MwSt. Wobei die MwSt aber immer ausgewiesen sein muß.

Grüß dich,

Die UST-Zahllast kann nur bei wiederverkäufen zurückgeholt werden.

Für Aufwand bspw. Reparaturkosten bleibt der Unternehmer auf der MwsT sitzen und muss diese dann auch selbst bezahlen.

Grundsätzlich geht das System ja so.:

Industrie Produziert (Verkauft das Produkt, holt sich die MWST zurück)---->Großhändler bezahlt (Mwst, holt er sich zurück)------->Einzelhändler kauft (Holt sich die Mwst zurück)------>ENDKUNDE (Wir) Kauft die ware und muss somit die Mwst bezahlen)

lg,

Price

das ist FALSCH

@wurzlsepp668

Ich habe das glaub ich schon 500x gehört, in österreich ist das zumindest so.

Leider kenn ich mich in der Deutschen Wirtschaft nicht so gut aus, denke es wird ziemlich gleich sein, wie ist es dort Sepp?

Danke im voraus.

lg

>Die UST-Zahllast kann nur bei wiederverkäufen zurückgeholt werden. Für Aufwand bspw. Reparaturkosten bleibt der Unternehmer auf der MwsT sitzen und muss diese dann auch selbst bezahlen das ist so nicht richtig. Hat der Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung, kann er sie Vorsteuer immer geltend machen, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist. >Grundsätzlich geht das System ja so.: Industrie Produziert (Verkauft das Produkt, holt sich die MWST zurück)---->Großhändler bezahlt (Mwst, holt er sich zurück)------->Einzelhändler kauft (Holt sich die Mwst zurück)------>ENDKUNDE (Wir) Kauft die ware und muss somit die Mwst bezahlen das kann man wohl so erstmal stehen lassen.

Ein Unternehmen hat, sofern es keine Ausschlußumsätze tätigt, aus allen Einkäufen die Mehrwertsteuer zurück.

Egal ob:

- Reparatur

- Büromaterial

- Telefonkosten

- Benzin / Diesel / Mietwagen / Leasing

- Steuerberaterkosten