Zahlen Beamte mehr Steuern als die anderen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie zahlen genausoviele Steuern wie alle anderen.

Was sie nicht zahlen, sind Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Trotzdem bekommen sie ne hohe Rente

@zocker5

Pension

@Welfensammler

Sie zahlen definitiv weniger Steuern...

@aleida

Danke, weil habe gerade die Frage gestellt und da kamen Antworten, dass die mehr zahlen.

@einepatrick

Die Pension ist voll steuerpflichtig, bei Angestellte, die Rente nur mit dem geringeren Ertragsanteil

Sie zahlen genausoviele Steuern wie alle anderen

das ist schonmal falsch, aber auch falsche Antworten können hilfreich sein^^

@fs112

Insbesondere wenn sie als falsch abgestempelt werden, obwohl sie durchaus richtig sind. Jeder zahlt gleich viel egal ob Angestellter oder Beamter. Die Angestellten haben nur viele weitere Abzüge, aber Steuern sind gleich hoch

Soory, bischen spät ;o)

Beamte werden nach der sog. besonderen Steuertabelle besteuert. (Wie auch z.B. Aufsichstratsmitglieder etc., also alle, die keine Sozialabgaben zu leisten haben.) Dies wird dadurch erreicht, das die sog. Vorsorgeaufwendungen in den Steuertabellen gekürzt werden. Ergo: Monatlich gesehen hat der Beamte nach Steuern weniger Netto als andere Lohnempfänger. Teilweise wird dies durch die Jahressteuertabelle wieder ausgeglichen (Bei der Steuererklärung) da hier die komplett selbst zu zahlenden Krankenkassenbeiträge angerechnet werden können. Am ende bleibt allerdings eine, wenn auch gering, höhere Steuerlast durch die Verwendung der besonderen Steuertabelle. Es ist schön zu sehen, das hier immer noch genug Leute die Parolen der BILD Zeitung verbreiten, das Beamte gar keine Steuern zahlen, oder eben viiiiel weniger usw. Das war noch nie so und wird auch nie so sein!

Durch die Jahreserklärung zahlt er genauso viel Steuern, wie ein Angestellter mit gleichem zu versteuernden Einkommen. Da gibt es keine Unterschiede

Schon mal was von Gleichbehandlungsgrundatz gehört...?? Natürlich zahlt ein Beamter bei gleichem zu versteuernden Einkommen die gleiche Steuer..

Es gibt eine Grundtabelle und eine Splittingtabelle und KEINE BEAMTENTABELLE

Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind und denen daher eine geringere Vorsorgepauschale zusteht als anderen Arbeitnehmern (vgl. § 10c II, III EStG). Die Tabelle wird nicht mehr amtlich erstellt, sondern nach den gesetzlichen Formeln von den jeweiligen Herausgebern per EDV berechnet. Besondere Lohnsteuertabellen gelten für Arbeitnehmer, die (1) für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle auf eine Abfindung haben oder wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten); (2) im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erwerben (z.B. Vorstandsmitglieder einer AG, herrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH); (3) Ruhegehälter, Witwen- oder Waisengelder, Unterhaltungsbeiträge oder gleichartige Bezüge beziehen, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften gezahlt werden (z.B. pensionierte Beamte, Richter); (4) Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (z.B. weiterbeschäftigte Arbeitnehmer).

Hat auch keiner was von Beamtentabelle geschrieben, sondern von der besonderen Lohnsteuertabelle. Arbeitnehmer haben in ihrer Lohnsteuertabelle bereits die Vorsorgeaufwendungen mit eingerechnet. Diese Einbeziehung fehlt in der bes. Lohnsteuertabelle. Bevor man hier rummeckert sollte man sich mal sachkundig machen.

@fungolfer

Alles klar großer Experte... meine Antwort bezog sich auf zu versteuerndes Einkommen und NICHT auf eine Erhebungsform Lohnsteuerabzug... Und wer hat hier rumgemeckert wg. 2 Wörter groß Schreiben ? Und im übrigen schreibe ich Wörter groß um abzugrenzen und nicht ein SCHREIEN auszudrücken...

Hallo Patrick, hab leider keine Möglichkeit gefunden Dir sonst zu antworten, ich hoffe, Du liest das hier noch:

http://oeffentlicher-dienst.info/

Hier gibt es einen Gehaltsrechner, für alle Arten von Beschäftigten, Du kannst dann auch Steuerklasse und Zahl der Kinder entsprechend ausfüllen.