Zahl ich die Krankenversicherung doppelt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Abkürzung "EGA" steht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und bezieht sich wahrscheinlich auf das Weihnachtsgeld, das wie alle anderen Einkommen auch, hälftig den sozialversicherungs Beitragen unterliegt. Es wird nur gesondert aufgeführt da in der Zeile SV zwischen Einkommensart und dem Betrag ein anderer Schlüssel steht. (wahrscheinlich "E" beim Weihnachtsgeld) bei wiederkehrenden Einkommensarten lautet der Schlüssel "L" In der rechnerischen Auflistung der sozialversicherungen wird für jeden Schlüssel eine neue Zeile gedruck.

Der Zusatz ist ein individueller Prozentsatz, den die KK festlegt zusätzlich zum gesetzlichen Prozentsatz.

Die andere Frage kann ich Dir nicht beantworten, sondern der Arbeitsgeber.


Ich habe aber ein Kind das auch auf meine steuerkarte angemeldet ist

@Albaner9596

ich hab meine Antwort korrigiert, weil sie falsch war. Siehe oben.

Es gibt nämlich auch noch einen weiteren Zusatzbeitrag für Leute, die ledig sind. Hatte ich verwechselt.

@Albaner9596

Dass Du einen Kind hast nimmt keinen Einfluss auf den Zusatzbeitrag in der KV. Nur der Zusatzbeitrag zur PV fällt dann weg.

Frage doch mal in eurer Buchhaltung ob das

EGA nicht ein einmaliggezahltes Arbeitsentgeld  ist

Die müssten das doch wissen