zählt eine rückbuchung bei einem P konto als Guthaben?
hallo liebe leute, habe hier mal eine ernstgemeinte frage.... meine kfz versicherung hatte sich unerlaubt die haftpflichtversicherung von meinem p konto abgebucht (vertrag wurde im nov. gekündigt) habe rückbuchung veranlaßt über online banking.... zählt dieses geld als einnahme???? habt vielen dank für eure antworten,wünsche ein schönes wochenende....
3 Antworten
Ja das zählt zum Guthaben ,drum sollte man dies auch möglichst vermeiden.
wie soll das denn vermieden werden, eine einzugsermächtigung bestand ja nicht mehr.....
Es zählt wieder als Einnahme, da es ja zuvor als Ausgabe berechnet wurde.
Natürlich kann ein P Konto auch Einnahmen enthalten, es muß nur immer ein bestimmter Betrag auf dem Konto bleiben, was nicht z. B. gepfändet werden dürfte, um bestimmte Abgaben zu begleichen.
Wenn es Schwierigkeiten geben sollte klärst du das schnellst möglich bei deinem zuständigen AG.
Meine letzte Info ( vor 3-4 Jahren) ist als alleinstehende Person eine Pfändungsfreibetragsgrenze von 1045€. Hatte mal "Nachzahlung" vom JC. Es überschnitten sich 2 Monatszahlungen und meine Befürchtung war, dass ich drüber komme .....
lg
bei einem P konto zählen keine ausgaben, sondern man hat ein limit an einnahmen. Da dieses geld aber unrechtmäßig abgebucht wurde kann es doch nicht als einnahme zählen....man o man es ist zum heulen...