Zählt der Warmwasserzähler für eine Fußbodenheizung auch den Durchfluss wenn die Zentralheizung defekt ist?

9 Antworten

Wenn Du beweisen kannst, dass falsch gemessen wurde, kannst Du 15 % der Heizkosten kürzen. Das steht Dir zu. Erst einmal musst Du das aber beweisen und das wird Dir kaum gelingen.

Eine Woche lang -18 °C? Funtensee? Oder wo wohnst Du? Österreich oder Schweiz?

Ich vermute mal, wenn es bei Dir eine Woche mit -18 °C gab reichte das allein schon aus, um die Heizkosten um 100 € nach oben zu treiben im Vergleich zum vorigen Jahr.

Wenn eine Heizung mal nicht so funktioniert, wie sie soll und die Hausverwaltung oder der Eigentümer kümmern sich, dass alles so schnell wie möglich wieder in Ordnung kommt, halte ich sowohl eine Mietminderung, als auch eine Reklamation wegen erhöhter Heizkosten genauso für verfehlt, als wenn man den Vermieter für schlechtes Wetter verantwortlich machen möchte.

Wenn ich mir deine Frage durchlese, beschleicht mich ein Gefühl, du willst letztlich nur sinngemäß Recht haben in deiner Vermutung.

Du neigst zu Übertreibungen ;-) Wo und wie lange gab es Aussentemperaturen von minus 18 Grad? Sibirien?

Klar ist eine Heizung zu 90 Prozent ausgefallen, hat aber bei minus 18 Grad außen die Wohnungen trotz 90 Prozent Ausfall auf 20 Grad Raumtemperaturen gebracht. Wunder gibt es immer wieder, gell ;-)

Vielleicht fällt dir jetzt so langsam auf, dass du dir oft widersprichst, bzw deine Darstellung nicht glaubhaft ist.

Erkläre mir Dummen mal, wie eine Heizung mit unendlich kaltem Wasser einen Raum auf 20 Grad bringen kann? Vielleicht merkst du so langsam deine Gedankenfehler.

Ich habe auch eine Fussbodenheizung und die erwärmt den Fussboden auf 23 Grad. Das reicht um 21 Grad im Raum zu erzeugen. Bei -18 Grad außen wird wohl die Fussbodenoberflächentemperatur bei 25 oder 26 Grad liegen, um die Wärmeverluste ausgleichen zu können.

Falls es in euerer Anlage einen Warmwasserzähler gibt, dann zählt der nur das Warmwasser für duschen, putzen, nicht das Heizungswasser.

so etwas wie einen wasserzähler für die fussbodenheizung gibt es in dem sinne nicht. wenn, dann ist es ein wärmemengenzähler. der erfasst die temperaturdifferenz zwischen vor und rücklauf in verbindung mit der wassermenge, die durch die heizschlangen gefossen ist.

in unkenntniss der genauen vorfälle in verbindung mit dem was hier alles auf dem spiel steht, empfielt sich dringend, noch mal den anwalt, der euch damals bezüglich der mietminderungsgeschichte beraten hat aufzusuchen!

lg, Anna

Wegen 100 €! Was für eine Verschwendung an Zeit und Ressourcen!

Die Energiemenge die der Wärmemebgenzähler misst geschieht nach folgender Formel: Q=m*c*∆T

Q (Wattstunden)

m (Kilogramm) = der Volumenstrom durch den Zähler.

C (Wattstunden pro Kilogramm und Kelvin) = Spezifische Wärmekapazitätt von Wasser.

∆T (Kelvin) = Temperaturdifferenz zwischen Vl un Rl.

Da ∆T bei ausbleibender Wärmeversorgung 0 ist, kann der Zähler nichts zählen. Das gilt auch dann wenn trotzdem Wasser Strömen sollt.

Fußbodenheizungen werden mit eichpflichtigen Wärmezählern gemessen.

Wärmezähler erfassen:

- Durchfluss

- Temperatur im Warmzweig

- Temperatur im Kaltzweig

Aus der Temperatur des Einbauortes des Durchflussteils wird die dazugehörige Dichte im Rechenwerk anhand einer einprogrammierten Dichtetabelle ermittelt.

Die Berechnung der Wärmemenge erfolgt nun:

Volumen x (Temp. warm - Temp. kalt) x spezifische Wärmekapazität von Wasser x Dichte

Gübter

Die Messpunkte sind im Vor- und Rücklauf. Dabei ist im Normalzustand der Vorlauf wärmer als der Rücklauf. Da bei ihm kaltes Wasser in die Fußbodenheizung gepumpt worden sein soll und die Zimmertemperatur 20°C betragen haben soll, würde ich vermuten das der WMZ (nach der Gleichung für den Wärmetransport) negative Werte ausgerechnet hat. Er müsste also für die Fußbodenheizung noch Geld zurück bekommen. ;)

@Nomex64

Nein - Zähler für thermische Energie kumulieren die Wärmemenge nur in eine Richtung in einem Register.

Negative Salden werden nicht gebildet.

Günter