Zählt das als Rufmord von vermieter?

3 Antworten

Rufmord? Du siehst die Leute niemals mehr wieder. Dein Ruf kann dadurch also nicht "gemordet" werden. Solange er nicht irgendwo ein Plakat aufhängt...

Beleidigungen: Wenn denn solche fallen wie, "Hund" etc., wobei man muss aufpassen in Bayern ist diese Bezeichnung, richtig ausgesprochen, ein Ausdruck von Bewunderung.

Wenn er vor anderen behauptet, dass Du klaust, Deine Rechnungen nie bezahlst etc., obwohl das nicht stimmt, ist es üble Nachrede. Das und auch Beleidungen könntest Du bei der Polizei anzeigen, aber was bringt Dir das?

Die legen das auf den großen Stapel und irgendwann ärgert es Dich, dass Du überhaupt dort warst.

Wenn Du wegen nicht gezahlter Miete aus der Wohnung mußt, würde ich nicht noch versuchen, einen Streit extra herauf zu beschwören.

Das kommt ganz auf die Ausdrucksweise an... wenn er das einfach normal als Gründe anführt warum du aus der Wohnung müsst ist das weder rumort noch Beleidigung- Wenn es stimmt natürlich.

Sobald es beleidigend wird kannst du das machen. Würde es aber einfach gut sein lassen. Das ist es nicht wert und wird in 80 Prozent aller Fälle eh eingestellt. Spar dir den Ärger. Bist ja auch ein bisschen selbst schuld am Rauswurf.