Zählen Farbmäuse mietrechtlich eigentlich auch zu den Haustieren?
Hallo Community,
Nachdem ich nun vor einigen Wochen bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wurde darf ich nur noch bis längstens 31.03. im Personalhaus wohnen bleiben und muss mich demnach allmählich auf die Suche nach einer anderen Bude machen.
Da dieser eine Hohlkopf, dem ich bestimmt schon 20-30 mal hinterher telefoniert hab, wann denn nun endlich die Wohnung direkt am Bahnhof fertig renoviert sei und er sie bitte unbedingt für mich reservieren soll nun dämlich wie er ist an den Makler weitergegeben hat nachdem er erfahren hat, dass ich gekündigt wurde und er somit meinte die Sache habe sich erledigt, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt habe, dass mein Wohnungswunsch unabhängig davon ist wie lange ich im Schlosshotel bleibe und er nun dennoch unverständlicherweise stinkig ist, muss ich eventuell auf eine andere Wohnung ausweichen.
Die Preise in Kronbergs (Nobelvorort von Frankfurt) Umgebung sind aber teils astronomisch hoch und somit dürfte es nicht allzu einfach sein, etwas Passendes und dennoch verhältnismäßig Preiswertes zu finden. Nach reichlicher Suche bin ich dann aber doch auf eine wirklich schnuckelige 2-Zimmerwohnung gestoßen, zudem noch zu einem wirklich fairen Preis. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass Haustiere nur nach Rückfrage gestattet sind, doch als ich angegeben habe, dass ich gern ein paar Farbmäuse mitbringen will, kam sofort ein Nein. Nun geh ich mal davon aus, dass die Vermieter schon etwas betagter sind und nur deshalb aufgrund ihrer konservativen Lebenseinstellung und gedanklichen Verbindung Mäuse = dreckige Tiere und Krankheitserreger eine Abneigung gegenüber solch Pelztier haben.
Nun ist aber meine Frage wie es eigentlich mit der rechtlichen Lage ausschaut, denn Mäuse machen schließlich keinen Lärm wie Hunde es möglicherweise täten, fangen auch keine Vögel wie Katzen es manchmal gerne tun, scheißen nicht in die Wohnung und verkratzen auch keine Möbel, könnte einem der Vermieter dann wirklich den Vertrag kündigen, wenn er erfährt, dass man Mäuse in die Wohnung geschmuggelt hat?
9 Antworten
Hallo XFighter7,
Diese Seite könnte hilfreich sein.
Tierhaltung in der Mietwohnung
Haustiere sind solche, die üblicherweise nicht als reine Nutztiere gehalten werden, sondern vorwiegend der Freude des Tierhalters dienen sollen. Je nach Region und Lage des Mietobjektes können sich Unterschiede darin ergeben, was ein Haustier sein könnte oder nicht.
In städtischen Wohnungen oder in Mehrparteienhäusern werden als Haustiere meist nur Hund und Katze, Vögel usw. betrachtet. In ländlichen Gegenden, insbesondere, wenn ein ehemaliger Bauernhof mit etwas Grund gemietet wurde, kann es auch schon mal ein Pferd, Geflügel, Kaninchen, Tauben oder ein Hausschwein sein.
Allgemein erlaubte Tierhaltung
Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.
Auch Kleintiere können objektiv gefährlich sein. So kann der Vermieter meist die Haltung einer nennenswerten Anzahl von Insekten, Käfern oder giftigen Schlangen untersagen, wie z.B. Kakerlaken, Termiten, Vipern usw. wenn von diesen eine Gefahr für andere Mieter oder die Mietsache ausgehen kann.
aus:
Dankeschön! ;-)
könnte einem der Vermieter dann wirklich den Vertrag kündigen, wenn er erfährt, dass man Mäuse in die Wohnung geschmuggelt hat?
Wenn sich die Haltung Deiner bunten Lieblinge im Rahmen hält nicht. Egal was der VM von Mäusen hält.
Lies Dich mal hier durch.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
Hey klasse, da hab ich ja alles, worauf ich mich notfalls berufen könnte, da die kleinen Mäuschen aber ohnehin nur im Käfig wären, sollte es da aber sowieso keine Probleme geben, selbst wenn die Maklerin das so gemeint hat.
Vielen Dank
Nein, er kann den Vertrag nicht wegen Farbmäusen kündigen. Aber er kann die Unterschrift auf dem Mietvertrag ohne Begründung verweigern. So hoffe ich für Dich, dass Du den unterschriebenen Mietvertrag schon hast.
Naja, wenn ich schon davon weiß, dass da jemand keine Mäuse mag wäre ich schon so klug ein paar Tage zu warten, dann nochmals bei der Maklerin anzurufen, diesmal schlichtweg anzugeben, dass es keine Haustiere gibt und dann eben die Mäuse mitbringen, wenn der Vertrag bereits unterzeichnet ist.
Hallo XFighter7,
hier habe ich noch was gefunden. Rennmäuse sind zwar keine Farbmäuse. Aber der Vergleich ist durchaus geeignet:
Mäuse und Vermieter
Dürfen Rennmäuse in einem Mietobjekt gehalten werden? Immer wieder kommt es zwischen Mietern und Vermietern aufgrund von Tierhaltung zu Unstimmigkeiten.
Das derzeit gültige Gesetz regelt die Haltung verschiedener Tierarten in Mietobjekten, beispielsweise Wohnungen, Häusern oder Studentenwohnheimen nicht, vielmehr ist der jeweilig abgeschlossene Mietvertrag ausschlaggebend, ob und welche Tiere erlaubt sind.
Erschwerend kommt im Falle einer Unstimmigkeit hinzu, dass Gerichte die Klauseln eines Mietvertrages nicht einheitlich auslegen und somit die Frage nach erlaubter Haustierhaltung nur schwer beantwortet werden kann. Tierhaltung ist durch den Mietvertrag gestattet
Sollte in einem Mietvertrag die Haustierhaltung ausdrücklich erlaubt sein, darf der Mieter die Haustiere halten, die den üblichen Mietgebrauch umfassen, das heißt in der Regel Hund, Katze und Kleintiere wie beispielsweise Vögel, Meerschweinchen oder Hamster.
Die den üblichen Mietgebrauch umfassende Tierhaltung liegt dann vor, wenn
es sich um ungefährliche Tiere handelt
die Tierhaltung in angemessenem Rahmen stattfindet (keine Zucht!)
keine Belästigungen der anderen Mieter zu erwarten sind (beispielsweise durch Geruch, Lärm oder Allergien der direkten Nachbarn)
Allerdings gelten auch hier Ausnahmen, die erlaubnispflichtig sind, beispielsweise die Anschaffung von Ratten, da diese wegen eventueller Krankheitsübertragung nicht zu den Tierarten des üblichen Mietgebrauches zählen.
aus:
http://www.rennmaus.de/informationen/haltung/maeuse-und-vermieter/
In jedem Fall ist es sinnvoll, den Vermieter schon vor der Anschaffung oder dem Einzug über die geplante Tierhaltung schriftlich zu informieren, damit das Verhältnis zwischen beiden Parteien entspannt bleibt.
Tagchen,
da gibt es sicher auch farbige Rennmäuse, von daher dürfte der Vergleich schon passend sein ;-)
Beim Besuch im Zoo, wurd ich schon mal von so ner exotischen ägyptischen Maus in den Finger gebissen, da war ich wohl aber auch selbst dran schuld :0
Kann man Mäuse kastrieren lassen oder eben nur gleichgeschlechtliche Haltung.
Da dürfte wohl kaum Gefahr von ausgehen, falls es sich nicht um die Sorte Vermieter handelt, deren Hobby es unter anderem auch ist stundenlang am Fenster zu stehen, um Ordnungswidrigkeiten zu entdecken und sich dann tierisch drüber aufzuregen, wenn jemand im Halteverbot parkt.
Denke mal, dass die Ratten von heute nicht mit den Krankheiten übertragenden Kanalratten zu vergleichen sind, außerdem soll es eh eine Nummer kleiner sein ;-)
Ich glaube die Entspannung funktioniert besser nach dem Prinzip, was der Vermieter nicht weiß, macht den Vermieter nicht heiß und denke eher, wenn die Leute sehen, dass ich so an sich ein wirklich umgänglicher, netter Zeitgenosse bin, sie schon blöd sein müssten sich darüber zu echauffieren (in der Hoffnung mal ein Fremdwort an der richtigen Stelle benutzt zu haben), sollten sie herausfinden, dass ich Mäuse halte.
Ja Farb-Mäuse zählen zu den Haustieren, ja sogar zu nicht zu verbietenden Kleintieren. Aber der VM muss Dir die Wohnung grundsätzlich nicht vermieten. Das ob mit oder ohne Mäusen. Aber wenn von vornherein ein Haustierverbot im MV steht und Du das wissentlich unterschreibst, dann hast Du dieses Verbot anerkannt und könntest durch Einschmuggeln dennoch Probleme bekommen. Ich würde das nicht austesten.
Klar is ja seine Wohnung und wenn ihm meine Nase nicht passt, braucht er sie mir auch nicht zu geben.
Ich würde dann den Vertrag doch wissentlich unterschreiben, dass Mäuse unter die nicht zu verbietenden Haustiere fallen oder seh ich da etwas falsch?
Gruß
Neuerdings im Feinschmecker-Laden gesichtet ;-)
Inzwischen auch schon des Öfteren gesehen und scheinbar immer beliebter, die Haltung von Frettchen als Haustiere :D
Denke mal bei einer Handvoll Mäusen dürfte dann wohl noch kein Anwalt mit einer Räumungsklage vor der Tür stehen :0
Nö, solch Getier kann ich auch in der freien Natur beobachten (natürlich mit Ausnahme von Giftschlangen), wenn ich will, aber sowas kleines Pelziges für die Wohnung wär schon was Nettes =)