Youtube Cover benutzen?

3 Antworten

Ich betreibe mit zwei Freunden den YouTube Cover Channel CUBOT Records - https://www.youtube.com/cubotrecords - und wir standen vor 1,5 Jahren vor der gleichen Problematik. Auf YouTube gibt es eine Seite die Musikrichtlinien heißt --> https://www.youtube.com/music_policies

Über diese kannst du schon zu sehr vielen Songs du Veröffent,ichungsrechte abklären. Steht dort ein Song drin mit dem Zusatz darf gecovert werden, ist alles safe. Die Labels/GEMA/GVL haben dann mit YouTube meistens eine Vereinbarung. Bei manchen darf man einfach so covern, bei anderen steht der Zusatz mit der Umsatzbeteilugung oder das keine Einnahmen über YouTube zugelassen sind.

Findest du in dieser Richtlinie deinen Song nicht, ist es grundsätzlich nicht erlaubt. Da kommen wir zu den oben genannten rechtlichen Punkten. In der Praxis macht sich darüber kaum jemand Gedanken und ich glaube, dass es von den großen Labels hingenommen wird. Letztlich steigert ein gutes Cover unter Umständen die Bekanntheit des Künstlers und schlechte cover werden eh kaum geschaut, wo dahingehend eben auch kein wirklicher Schaden entsteht. Es ist rechtlich nicht in Ordnung, allerdings passiert in der Praxis so gut wie nie etwas. Das ist aber kein Freifahrtschein sein. Also immer etwas aufpassen.

Ein zweiter wichtier Punkt ist der Gedanke an den Verkauf von eigenen Covern. Ja, auch in Deutschland ist es möglich seine coverversion zu verkaufen. Dazu muss man sich mit dem Thema Lizenzgebühren auseinander setzen. Es gibt einige Plattformen die sich auf dieses Thema spezialisiert haben udn sehr gute Lösungen für Künstler anbieten. Welche Anbieter man da wählt, muss man für sich selber aussuchen. Fakt ist: um Lieder rechtlich sauber verkaufen und auf einschlägigen Portalen wie iTunes, Amazon, Google Play, Spotify und co. anbieten zu können muss man vorab etwas Geld in die Hand nehmen.

Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass nach der Onlinestellung sofort die Verkaufszahlen durch die Decke gehen. Letztlich ist das cover ein Produkt welches beworben werden muss, damit man seine Zielgruppe zum kaufen anregt. Von alleine passiert da im Regelfall nicht wirklich was.

Wer also den Gedanken hat, ich mach mal eben schnell ein paar cover und komme dann damit groß raus, der sollte damit garnicht erst anfangen XD Auch die großen Kanäle haben über Jahre ihre Reichweite aufgebaut und sich eine große Community aufgebaut.

Ich hoffe, dass der Text etwas mehr Aufschluss geben konnte. Wie gesagt, wir betreiben seit Anfang 2017 unseren Kanal und haben in dem Thema doch einige Praxiserfahrung sammeln dürfen.

Beste Grüße

Etienne von CUBOT Records

Frag Sie doch einfach. Ich gehe mal stark davon aus, dass jemand 400K Followern das vorher mit den jeweiligen Youtubern abklärt. Hinter dem Video steht ja auch ne Firma.

Davon abgesehen ist es auch für die Youtuber ein Mehrwert, in diesen Videos zu hören zu sein. Du siehst ja. Große Modemarken und Canon supporten Sie ja schließlich auch.

Um auf deine Frage zurückzukommen. Nein, einfach So darf man das nicht.

Ich würd die ja gern fragen, nur wie ? Auf Kommentare wird fast nie geantwortet, auf e-mails ebenfalls nicht. also wie soll ich die bitte fragen ? Trotzdem danke für deine Antwort :D

Stell dir vor du spielst die Covermusik NUR auf deiner Webseite oder einer öffentlichen Party ohne GEMA-Gebühr ab. Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass du dabei schon nach deutschem Recht die Aufführungsrechte des Komponisten/Texters und die Leistungsschutzrechte der ausübenden Musker verletzt. Beide werden entweder von der GEMA/GVL (wenn die Künstler Mitglied sind) wahrgenommen oder von ihnen selbst. Das ist bei einem Cover nicht anders als beim Original.

Aber es geht noch weiter ;-)

Wenn du ein Video mit Musik untermalst, handelt es sich in der Regel um eine “Verbindung” von Musik und Film zu einem neuen “audiovisuellen” Werk (eine sogenannte AV-Produktion). Hierfür musst du die Synchronisationsrechte ("synch rights") besitzen. Du musst also praktisch für jedes Video, in dem du Musik von einem Künstler (Komponist/Texter) einsetzen willst, den Künstler oder dessen Vertreter fragen, ob du das überhaupt darfst. Ja, echt! Bis auf wenige Ausnahmen immer! Dazu kommen dann noch die oben erwähnten Aufführungs- und Leistungsschutzrechte.

Wie das zusammenhängt und warum es in der Praxis auf YT manchmal anders zu sein scheint, steht noch einmal in diesem Artikel:

http://www.zoundu.de/auf-youtube-eigenes-video-hochladen