Wurde geschlagen: Schmerzensgeld + Kosten für Brille

3 Antworten

Nimm doch einen rechtskundigen Menschen von der Berufsgenossenschaft oder lasse Dich wenigstens beraten, wie Du aus der Sache ohne Kosten herauskommst.

Der Schuldige träg ja auch die Kosten für Deinen Anwalt, ungut, wenn der die "Hand hebt".

ADAC Mitglieder können auch eine Rechtschutzversicherung abschließen, wenn das Malheur schon passiert ist.

Warum regelst Du das ganze nicht über einen Anwalt? Der macht das schon für Dich. Und der hat auch ungefähr eine Vorstellung davon, wieviel Schmerzensgeld Du verlangen kannst.

Du kannst Dir auch bei einer Rechtsberatung beim Anwalt - die kostet weniger - beim Formulieren des Briefes helfen lassen. Aber Du bist dann einfach auf einer sicheren Seite. - Kann auch sein, dass der Anwalt seine Kosten bei dem Schädiger in Rechnung stellt.

Die BG interessiert sich nur insofern dafür, als Du vermutlich Verdienstausfall hattest und/oder sie sonst für Wegeunfälle (in der MIttagspause) aufkommen müssten. Die beanspruchen also nur ihren eigenen Schaden. Deinen musst Du schon selbst geltend machen.

Bin aber leider nicht rechtschutzversichert und möchte dafür nicht noch zusätzlich so viel zahlen, wenn es auch ohne Anwalt geht. Würde zumindest es erst einmal ohne einen versuchen. Aber soll ich das Schmerzensgeld jetzt schon einfordern oder erst mal die Rechnung für die Brille zahlen lassen ?

@Dombrowskii

Wenn Du jetzt wieder gesund bist, jetzt Schmerzensgeld fordern.

Und ich würde die paar Euro in eine Rechtsberatung zumindest investieren. Beim Anwalt bekommst Du einen Hinweis, wieviel Schmerzensgeld realistisch ist. Und der Anwalt sagt Dir auch, ob Du nicht die Anwaltskosten auch beim Schädiger einfordern kannst.

Schmerzensgeld würde ich in diesem Brief auf jeden Fall noch lassen. Das muss erst geklärt werden. Der Brief sollte auf keinen Fall zu höflich oder unhöflich formuliert sein. Du willst ja keinen Streit, aber er hat dir ins Gespräch geschlagen. Am besten wäre sachlich und direkt. Fast so wie ein Zeitungsartikel.

Wird das Schmerzensgeld über das Verfahren der Strafanzeige geregelt oder muß ich das selbst nach der Verhandlung einfordern ?

Auch Schmerzensgeld sollte man sicherlich möglichst bald fordern. Was soll denn Deiner Meinung nach da noch geklärt werden?

@anjanni

Ich dachte, daß über Schmerzensgeld vielleicht erst in der Verhandlung wegen der Strafanzeige entschieden wird. Also muß ich getrennt davon, schon jetzt Schmerzensgeld geltend machen ?

@Dombrowskii

Die Strafanzeige berührt öffentliches Interesse.

Das Schmerzensgeld ist dein privatrechtliches Interesse. Das wird nicht beim Strafverfahren entschieden.