Wurde geschlagen, Anzeige erstattet, was passiert nun?

10 Antworten

Da nicht der Sachverhalt hier umfanglich bekannt ist, bleibt das Ergebnis der Ermittlungsbehörden abzuwarten.

Irgendwann bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft, darin steht dann weiteres, wie Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, möglicherweise in diesem Fall nach § 376 StPO, schlimmenstenfalls auch § 153 StPO oder was auch immer.

Du hast Starfanzeige erstattet, der Rest liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn nun nach Meinung dieser und des Gerichtes die Voraussetzungen nach §153 StPO vorliegen (bitte selber nahcgoogeln), dann wird as verfahren eingestellt. Ansonsten kommt es zu einer Verurteilung, das kann von bußgeld bis hin zur gesetzlich anberaumten Höchststrafe gehen.

Das Strafmaß bestimmt sich unter anderem durch das Vorleben des Beschuldigten (wenn der schon mehrmals wegen KV dran war, wirds härter) und dann danach, wie weit du tatsächlich geschädigt wurdest.

Bleib der Schlag ohne körperliche Folgen, dann läuft es auf Sozialstunden oder Bußgeld raus.

Ich bin fasst erwürgt wurden und kann nach Monaten immer noch net richtig schlucken... Das Gericht hat meine Anzeige eingestellt aber die vom matktleiter nicht und zugunsten von ihn entschieden. Jetzt soll ich knappe 2k zahlen dafür das ich verletzt wurden bin. Da sollte man doch Einspruch einlegen und dem Gericht das nochmal ausführlich erklären?

Da kann ich nur noch sagen abwarten und tee trinken es kann sehrlange dauern bis du ein brief von der staatsanwaltschaft kriegst die entscheidet ob es zu einer verhandlung kommt

Nicht gelesen? Habe doch schon den Bescheid bekommen mit der Strafe...

Sie meinen geschlagen :)

Was kann ich tun?

Sie können Strafanzeige und Strafantrag bei der Polizei stellen.

Wie wird sowas geklärt?

Die Polizei macht Vorermittlungen, d.h. vernimmt die Zeugen und gbt es dann an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet wie es weiter geht.

Hat das Folgen für den Täter?

Ja.

Wird das eingestellt?

Das kommt darauf an. Wenn es das erste Mal war, dann wird das Verfahren wahrscheinlich wegen mangelnden öffentlichen Interesse eingestellt und sie auf den Privatklageweg verwiesen. Häufen sich aber derarige Fälle, gibts eins auf die Mütze, d.h. der Täter wird angeklagt und wird z.B. zu Sozialstunden verurteilt.

Hallo "ichweisnix",

ich wundere mich auf dieser Plattform ja nur noch höchst selten. Aber wie sehr doch dein Pseudonym zu deinem Beitrag passt, ist schon frappierend.

Denn der Fragesteller "berobass123" schreibt in seiner Frage (siehe fettgedruckte Überschrift: "A n z e i g e e r s t a t t e t" und im fortlaufenden Text: "I c h b i n z u r P o l i z e i").

Fazit: Deine Ratschläge, z.B. zur Polizei und Anzeige erstatten sind, wie der Fragesteller in seiner Sachverhaltsdarstellung mitteilt, bereits von ihm erledigt. Du weist ferner auf den zu stellenden Strafantrag hin. Nach Darstellung von "berobass123" ist er geschlagen worden. D.h., es geht mutmasslich um den Straftatbestand der einfachen (leichten) oder auch schweren Körperverletzung. Die Körperverletzung (sogar die leichte) ist k e i n !!! a b s o l u t e s !!! "Antragsdelikt" sondern ein r e l a t i v e s !!! "Antragsdelikt". Und r e l a t i v e !!! "Antragsdelikte" können sehr wohl wie "Offizialdelikte" behandelt werden (s. § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB). Diese Unterscheidung -glaube ich- haben wir hier nicht spekulativ zu treffen. Darauf werden die Polizeibeamten, welche die Anzeige aufgenommen haben, wohl mit der Zuleitung der Anzeige an die Staatsanwaltschaft (aufgrund ihrer Beurteilung der Tatumstände) besonders eingehen.

Deine abschließenden alternierenden Prognosen bis hin zum möglichen Strafmaß basieren auf puren Mutmaßungen (je nach dem / entweder oder) und füllen hier zwar ein paar Zeilen, helfen dem Fragesteller aber nicht wirklich. Meine Zweifel an deinen Prognosen stütze ich vor allem auf deine Implikation: "Wenn es das erste Mal war, dann wird das Verfahren wahrscheinlich wegen....eingestellt und "sie" (?) -wer oder was ???- auf den Privatklageweg vewiesen". Wenn ich mir das in § 223 StGB vorgesehene Strafmaß ansehe, habe ich daran wirklich große Zweifel. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du die "Rechtsgrundlage" für diese prognostizierte Entwicklung angeben würdest. Ich lerne immer gerne dazu.

Gruß hotteb

hotteb

@Hotteb

Der Fragensteller schreibt überhaupt nichts von Verletzung, Arzbesuch oder Ähnlichen. So wie es beschrieben ist, handelt es sich um eine Bagatelle. Würden alle derartige Vorfälle angezeigt, müßte man das Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaft verzehnfachen. Man kann daher stark davon ausgehen, das die Staatsanwaltschaft das vom Tisch haben will und entweder gar kein Verfahren eröffnet, oder es wegen Geringfügigkeit einstellt.

Hallo, ich habe doch im Jan Anzeige erstattet ist doch eingestellt wurden weil ich mich nicht geäußert habe :( mir ging es Psy nicht gut. Er hat recht bekommen weil er Zeugen auf seiner Seite hat.

klar kannse das vor gericht ziehen lassen ! das ist selbstverständlich ! wenn du eine zeugin/zeugen hast umso besser du erklärst wer angefangen hat wie es erstma dazu kam du zeigst deine wunden sagst du wurdest beleidigt das du unschuldig bist der rest wird von alleine geklärt musst dich nicht um die angelegenheit kümmern du bekommst auch schmerzensgeld etc :) vergiss nicht ne ärztlcihe bescheinigung dass du schmerzen wegen dem vorfall hast

Meine Anzeige wurde doch eingestellt vom Gericht.. Wo bekomme ich noch Schmerzensgeld? Ich wurde verurteilt und weiß gerade nicht was ich machen soll...