Wurde als Kind beschnitten. Kann ich meine Eltern verklagen?

12 Antworten

Leider, leider gibt es einen Paragraphen im BGB, der die Beschneidung aus religösen Gründen erlaubt.

Eine Anzeige wurde im Nichts enden.

§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

meereen 
Fragesteller
 13.01.2015, 18:14

Könnte ich dann versuchen dieses Gesetz als verfassungswidrig einstufen zu lassen? Ich bezweifle, dass der BVerfG damit einverstanden ist, dass an Kindern so etwas vorgenommen wird.

Menuett  13.01.2015, 18:15
@meereen

Das könntest Du versuchen.

FloydPepper  13.01.2015, 18:21
@meereen

Das BVerfG kannst Du vergessen. Die beugen sich offensichtlich dem politischen Druck: http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Verfassungsrecht

Aber der 1631d BGB ist erst seit 2012 rechtskräftig. Vorher war das nach geltendem Recht illegal (Körperverletzung und Mißhandlung Schutzbefohlener) - und das ist für Dich relevant. Siehe die verlinkten Verjährungsfristen.

meereen 
Fragesteller
 13.01.2015, 18:26
@FloydPepper

Das kann doch nicht wahr sein! Eltern dürfen ihre Kinder beschneiden? Aber wenn sie die Hand gegen sie erheben kommt das Jugendamt? Diese Doppelmoral soll keine Bedenken erzeugen?

FloydPepper  13.01.2015, 18:44
@meereen

Vor wieviel Jahren war denn das? Wenn es noch keine 10 Jahre her ist, ist es noch nicht verjährt. Dann könnte man zumindest mal einen Anwalt befragen. Die Legalisierung von 2012 gilt schließlich nicht rückwirkend. Wärst nicht der erste, der deswegen vor Gericht zieht. Wie das Ergebnis aussieht, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Smart2012  13.01.2015, 19:26
@meereen

Nein, leider nicht, da Du die Voraussetzungen dafür nicht erfüllst. Du musst selber unmittelbar und gegenwärtig von diesem Gesetz betroffen sein. Und da der Schandparagraf 1631d BGB erst am 28.12.2012 in Kraft trat, also NACH Deiner Verstümmelung, ist diese Möglichkeit für Dich hinfällig.

Hallo meereen,

also zunächst einmal habe ich volles Verständnis dafür, dass Du über Deine Beschneidung wütend bist. Jeder Mensch, der sich schon einmal intensiv mit dem Eingriff und seinen Folgen befasst hat, kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um eine gravierende Körper- und Menschenrechtsverletzung handelt. Dogmen und Stammtisch-Parolen wie etwa "weibliche Genitalverstümmelung ist aber viel schlimmer" oder "ist doch nur ein kleines Stück Haut" sind falsch. Laß Dich also bitte nicht verunsichern von Leuten, die hierüber leeres Geschwätz von sich geben, aber die Thematik nicht kennen.

Nun zum Juristischen. Hier müssen wir unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

Im Strafrecht wird die Vorhautamputation zumeist als einfache, nicht als qualifizierte Körperverletzung betrachtet, weswegen sie 3 Jahre nach der Tat verjährt ist.

Im Zivilrecht verjährt die Körperverletzung seit dem Jahre 2000 innerhalb von 30 Jahren, wobei es einen gewissen Rückwirkungseffekt für diejenigen Verletzungen gibt, die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser sehr langen Verjährungsfrist ihrerseits noch nicht verjährt waren. Ich bräuchte hierfür also das genaue Datum des Eingriffs. um die Berechnung vorzunehmen.

§ 1631d BGB ist nach Aufassung derjenigen Juristen, welche sich mit dem Tatbestand der Vorhautamputation inhaltlich dezidiert befassen und nicht nur aus Gründen des Appeasements, ohne nähere Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage, eher fadenscheinige Statements von sich geben, klar verfassungswidrig. Darauf kommt es jedoch nicht an. Ich weiß nicht, wann Du beschnitten wurdest - ich habe aber auch nicht alle Beiträge hierzu durchgearbeitet - aber jedenfalls nicht im erst letztes Jahr, oder? Ich gehe einmal davon aus, dass Deine Vorhautamputation vor Dezember 2012 stattgefunden hat. Dann kommt es auf § 1631d BGB schlicht und ergreifend nicht an.

Je nachdem, ob also die Verjährung eingetreten ist oder nicht, kann also prinzipiell eine zivilrechtliche Klage erhoben werden. Im Zivilrecht existiert auch nicht so etwas wie "Verbotsirrtum". Hier geht es nur um die Frage des Sorgerechts. Wenn Du jedoch den Klageweg beschreitest, ist es von immenser Bedeutung, dass sich Dein Anwalt/ Deine Anwältin mit der Vorhautamputation, ihrer Schwere und ihren Folgen sehr gut auskennt bzw. dass Du diese Informationen beisteuerst.

Es KÖNNTE sein, dass das Gericht entscheidet, dass zum Zeitpunkt Deiner VA noch nicht klar war, dass eine Genitalverstümmelung selbst dann schädlich ist, wenn sie an einem Jungen und nicht etwa an einem Mädchen praktiziert wird. Diese sexistische Unterscheidung ist tief im Bewußtsein vieler Menschen verankert, die Beiträge hier sind gute Beispiele hierfür. D.h. es käme auf den Grad der Fahrlässigkeit und der Sorgfaltspflichtverletzung an. In dieser Beziehung besteht durchaus ein gewisses Prozessrisiko. Du solltest also über die Finanzierbarkeit nachdenken, es sei denn, Du warst bereits zum Zeitpunkt der VA bei der gleichen Versicherung rechtssschutzversichert wie jetzt. Bei einem größeren finanziellen risiko solltest Du erst mal auf Schmerzensgeld und sowas verzichten; hälst Du ein Urteil nur über Schadenersatz oder sowas in der Hand, kannst Du Sache ja weiterverfolgen. Der insofern geringfügige Streitwert dürfte allerdings für die beauftragten Anwälte wenig Reiz bieten, sich da echt reinzuknien...

Narwal2012  13.01.2015, 19:16

Ach Augenblick, die Verjährung im Strafrecht hatte ich falsch in Erinnerung. Es wären für § 223 StGB fünf Jahre. Das hilft Dir vermutlich aber auch nicht allzu viel weiter.

meereen 
Fragesteller
 13.01.2015, 19:21
@Narwal2012

Ist das Schneidewerkzeug kein gefährliches Werkzeug? Greift §224 nicht ein? Es ist doch ein Werkzeug, das in der konkreten Anwendung erhebliche Verletzungen hervorrufen könnte.

FloydPepper  13.01.2015, 19:39
@meereen

Du bist jetzt schon mehrfach gefragt worden, wann das geschehen ist. Das ist nämlich relevant für die Verjährungsfrist.

Wenn Dir hier geholfen werden soll, solltest Du diese Frage schon beantworten. Oder ist das Ganze nur ein Fake, damit sich die Leute hier aufregen?

Narwal2012  13.01.2015, 19:52
@meereen

Nach herrschender Meinung nicht, wenn es von einem Arzt verwendet wurde.

Ich verstehe dich. Aber ich denke nicht dass du da was machen kannst. Finde die Beschneidung im Islam vor allem bei Mädchen ist eine schreckliche Untat, niemals sollte man seinen Kindern sowas antun!

FloydPepper  13.01.2015, 18:27

Wieso "vor allem bei Mädchen"? Sind Jungs etwa Menschen zweiter Klasse?

Es ist schon erstaunlich, was der Feminismus in den Köpfen angeblich aufgeklärter Menschen anrichtet.

Menuett  13.01.2015, 18:30
@FloydPepper

Die Klitoris abschneiden ist doch eine ganze Ecke heftiger als die Beschneidung von Jungs.

Und die Spätfolgen sind bei Frauen auch heftiger als beim Mann. Der leidet ja "nur" an mangelnder Empfindsamkeit.

FloydPepper  13.01.2015, 18:37
@Menuett

Und das machts bei Jungs besser, oder was? Ich fasse es nicht, wie hier gegen Menschenrechte argumentiert wird, wie verharmlost und beschönigt wird. Da wird sogar das Grundgesetz ausgehebelt, und alle findens "nicht so schlimm".

Was ist 250 Jahre nach der Aufklärung nur aus dieser Gesellschaft geworden?

calsea  13.01.2015, 18:39
@Menuett

wieso immer Klitoris?? Im TV kam neulich "nur" die Beschneidung der Schamlippen

ich finde beides Schei** aber komisch ..Frauen sind bei Jungs meist Feministinnen...

Dummie42  13.01.2015, 18:42
@Menuett

Wenn er denn leidet. Es gibt genug Männer, die sagen, sie hätten keinesfalls an Empfindsamkeit eingebüßt.

calsea  13.01.2015, 18:47
@Dummie42

..und du kennst genug Männer die das sagen?? Ich keinen einzigen......

Dummie42  13.01.2015, 19:21
@calsea

Ich kenne jedenfalls keinen Beschnittenen persönlich, der sich über Empfindungsverlust beklagt, was nicht ausschließen soll, dass es bei dem einen oder anderen doch dazu kommen kann.

Menuett  13.01.2015, 19:37
@Dummie42

Wie soll denn ein beschnittener Mann wissen, wie empfindlich er mit Vorhaut wäre?

Und ein spät beschnittener Mann kann noch nicht wissen, wie er sich in 10 Jahren damit fühlt.

Dummie42  13.01.2015, 18:39

Es ist ein Vorurteil, zu glauben, nur muslimische Mädchen würden in einigen Ländern dieser Erde beschnitten (kastriert):

"Zu den Religionsgruppen, die die Beschneidung weiblicher Genitalien praktizieren, zählen in erster Linie Muslime,[122] aber auch Christen verschiedener Glaubensrichtungen, äthiopische Juden und Anhänger traditioneller Religionen.[106] In Sierra Leone, wo 90 Prozent aller Frauen beschnitten sind, hauptsächlich nach Typ II, wird die Beschneidung von allen christlich und muslimisch geprägten ethnischen Gruppen mit Ausnahme der Kreolen praktiziert"

http://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung

HannoverFreak  13.01.2015, 20:12

Wie bitte? Was? Genitalverstümmelung der Frau - und Islam? Strotzt ihr nur so vor Unwissenheit?

Dies ist leider unmöglich. Du wirst mit deiner Verletzung leben müssen .

noizyfan  13.01.2015, 18:42

"Verletzung"

Es hat was mit der Hygiene zu tun und das ist auch der Grund warum wir als Moslems uns beschneiden lassen

Menuett  13.01.2015, 18:28

Muslime können sich nicht ordentlich waschen?

DieWachsende  13.01.2015, 18:50
@Menuett

Das hat aber auch etwas mit dem Klima zu tun. Genauso, dass Männer und Frauen auch mindestens unten rum Rasiert sind.

Und ganz ehrlich auch ich als Deutsche Frau habe die Vorteile kennen lernen dürfen als ich meinen Türkischen Mann kennen gelernt habe und vollziehe es immer noch.