Wurde abgezogen ,kann ich Anzeige erstatten?

6 Antworten

Man darf den code nicht weitergeben Punkt .

Dein Fehler

Hallo,

zunächst einmal:
Auch wenn du geblockt bist kannst du den Chatverlauf noch sehen.
Das heißt du hättest definitiv Beweise.

ABER:
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn man den Code nicht weitergeben darf, dann hast auch du gegen diese Richtlinien verstoßen, indem du ihn dir so beschaffen wolltest. Keine Ahnung wie die Polizisten in deiner Gegend so drauf sind, aber wenn du da dann an den falschen gerätst könntest du vielleicht obendrauf selbst noch Ärger bekommen.

Ich weiß jetzt nicht, ob du deswegen wirklich zur Polizei gehen willst.
Gut, 50€ ist nicht so wenig und tut auch ganz schön weh, aber ich denke die Chancen, das die Polizei Person X finden und dir dein Geld wiedergeben ist ziemlich gering. (Vor allem da man bei Facebook eh heißen und angeben kann, wie und was man will.)

Ich persönlich würde das wohl unter Lehrgeld verbuchen und damit abschließen. Du wusstest ja von vorneherein das der Code nicht weitergegeben werden darf und hast dich trotzdem auf so ein dubioses Geschäft eingelassen. Davon würde ich jetzt in Zukunft die Finger lassen.

LG
Utau

Vor allen dingen weiss er jetzt nicht nur, dass man so einen Code nicht weiter geben darf, sondern auch warum man ihn nicht weiter geben darf.

Also selbst wenn ich ihn Anzeige bringt das nix ?

@Bobby13245

Schätzchen lies dir ihre/seine Antwort nochmal genau durch...

Welches Facebook Profil war das denn? Ich meine auch wenn du geblockt bist, kannst du den bisherigen Chatverlauf etc. ja einsehen.

ich weiß die rechtslage über die Weitergabe des codes nicht ABER du hast grundsätzlich die Möglichkeit anzeige zu erstatten,wenn du die nötigen beweise hast und den Profilname des Accounts hast... Den wenn der verdacht von betrug vorliegt,dann kann die polizei einen Ip check machen und raussfinden von wo die Nachricht gesendet wurdet...

Aber bringt so n IP Check überhaupt was ?bzw werden die sich überhaupt die Mühe machen ?

das weiß ich nicht.. kommt drauf an ob man den code weitergeben darf oder nicht. ich gehe davon aus,dass du den kürzeren ziehen wirst. aber grundsätzlich macht die polizei was, den es handelt sich um betrug

Anzeige gegen Unbekannt kannst du machen aber wenn du denn Code nicht weitergeben darfst ...

aber wenn du nichts über ihn hast dann schaut das Ergebnis auch dementsprechend aus